Hi ich habe eine Frage
Mein sohn hat bei einem online game was sicha jamaica wars nennt jemand verarscht
er hat gesagt er gibt ihm einem acc der gar nicht ihm gehört und hat dafür krieger auf einem anderen server verlangt
es is jemand reingefallen darauf und der sat ihm jetzt er wird in anzeigen mit der ip adresse.
Da er die Krieger nicht mehr hat kann er sie nicht zurückschikcne
aber mich interessiert kann mein sohn (15 jahre) jetzt wirkluch angezeigt werden?!
gegen welches gesetz würde er da verstossen oder is dass nur ne scherz
leute die ahnug haben bitte hier melden
Anzeige?!
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Mudder
Deinem Schriftbild nach ist es nicht dein Sohn sondern du der 15 ist und das veranstalltet hat.
Auf jeden Fall ist es nicht strafbar da kein finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist und wenn wer so blöde ist und ein nicht erlaubten Handel in einem Spiel vollzieht dann ist er selber Schuld.
Das einzige was dir blühen kann ist, dass der Admin von Jamaica Wars dich rauswirft weil du gegen die AGBs verstossen hast.
Auf jeden Fall ist es nicht strafbar da kein finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist und wenn wer so blöde ist und ein nicht erlaubten Handel in einem Spiel vollzieht dann ist er selber Schuld.
Das einzige was dir blühen kann ist, dass der Admin von Jamaica Wars dich rauswirft weil du gegen die AGBs verstossen hast.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
na gut ich gebs ja zu ^^ ich bins
aber warum soll so ein handel nicht ok sein( du sagst ein nicht erlaubter handel)
aber warum soll so ein handel nicht ok sein( du sagst ein nicht erlaubter handel)
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
bist du dir da ganz sicha
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Lester
wie sollte der Spieler eigendlich an deiner IP kommen???
(habe keine Ahnung davon deswegen frage ich)
(habe keine Ahnung davon deswegen frage ich)
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
ich weis es ned genau
aber mich interessiert mehr ob dass wirklich nicht sein kann dass der mich anzeigt
es war so
dass war die nachricht
Hi ich wollte dir einen Vorschlag machen! Ich hab vor kurzen auf auf begonnen zu spielen nachdem ich sehr lange auf s3&s2 aktiv war. Jetzt will ich mich nur mehr auf s4 konzentrieren und will darum die accs verkaufen Ich heisse auf s2: XY 2675 Planis 8 mio bks, 10562 obis 22mrd € etc …… Und auf s3: Glurak : 3526 Plantagen, 7.5 mio bks, 9562 obis, 56 mrd €… Wenn du interesse an einem oder beiden acc hast dann melde dich und mach mir ein angebot Du würdest die logindaten sofort bekommen wenn ich sehe dass du die krieger n 68:16 geschickst hast Mach ne angebot wie viel bks du mir gibt’s Mit freundlichen Grüßen Mario Kringer.
die accs gehören gar nicht mir aber ich hab dass gemacht damit die leute von vh wissen wie es is verarscht zu werden
wer da was genaueres wissen will kann im jw board nachlesen
aber mich interessiert mehr ob dass wirklich nicht sein kann dass der mich anzeigt
es war so
dass war die nachricht
Hi ich wollte dir einen Vorschlag machen! Ich hab vor kurzen auf auf begonnen zu spielen nachdem ich sehr lange auf s3&s2 aktiv war. Jetzt will ich mich nur mehr auf s4 konzentrieren und will darum die accs verkaufen Ich heisse auf s2: XY 2675 Planis 8 mio bks, 10562 obis 22mrd € etc …… Und auf s3: Glurak : 3526 Plantagen, 7.5 mio bks, 9562 obis, 56 mrd €… Wenn du interesse an einem oder beiden acc hast dann melde dich und mach mir ein angebot Du würdest die logindaten sofort bekommen wenn ich sehe dass du die krieger n 68:16 geschickst hast Mach ne angebot wie viel bks du mir gibt’s Mit freundlichen Grüßen Mario Kringer.
die accs gehören gar nicht mir aber ich hab dass gemacht damit die leute von vh wissen wie es is verarscht zu werden
wer da was genaueres wissen will kann im jw board nachlesen
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Haase
Du kannst nicht Sachen tauschen/verkaufen, von welchen du nicht Besitzer & Eigentümer bist. Insofern ist kein gültiger Vertrag ( in diesem Fall: Account gegen Krieger) zu stande gekommen. Da du die Krieger aber trotzdem erhalten hast, ist dies auf jeden Fall eine ungerechtfertigte Bereicherung, auf welche sich der Gläubiger berufen könnte.
Bei den BGs stellt sich jedoch die Frage, wer Eigentümer der Sache ist (Account, Krieger, ...): Entweder der Spielbetreiber/Die Spielleitung oder der Spieler selbst, was jedoch meistens nicht der Fall ist.
Sollte der Spieler Eigentümer dieser Sachen sein, kann man durchaus klagen, indem man sich auf ebendiese ungerechtfertigte Bereicherung beruft. Ansonsten wird es komplizierter.. Bzw am einfachsten über die Spielleitung zu lösen.
Ich spreche hier vom schweizerischen Recht, aber ich denke in Deutschland wird dies nicht viel anders sein..
Bei den BGs stellt sich jedoch die Frage, wer Eigentümer der Sache ist (Account, Krieger, ...): Entweder der Spielbetreiber/Die Spielleitung oder der Spieler selbst, was jedoch meistens nicht der Fall ist.
Sollte der Spieler Eigentümer dieser Sachen sein, kann man durchaus klagen, indem man sich auf ebendiese ungerechtfertigte Bereicherung beruft. Ansonsten wird es komplizierter.. Bzw am einfachsten über die Spielleitung zu lösen.
Ich spreche hier vom schweizerischen Recht, aber ich denke in Deutschland wird dies nicht viel anders sein..
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
is sich keiner volkommen sicher?
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Klaus
am besten du klärst das persönlich und versuchst den schaden gut zu machen.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von TheUndeadable
Ob strafrechtlich was möglich ist, weiß ich nicht.
Aber zivilrechtlich ist zumindest die Herausgabe und/oder Wiederherstellung des alten Accounts möglich. (Nichterfüllung des Vertrags)
Aber zivilrechtlich ist zumindest die Herausgabe und/oder Wiederherstellung des alten Accounts möglich. (Nichterfüllung des Vertrags)
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kriegsfalke
Original von TheUndeadable
Ob strafrechtlich was möglich ist, weiß ich nicht.
Aber zivilrechtlich ist zumindest die Herausgabe und/oder Wiederherstellung des alten Accounts möglich. (Nichterfüllung des Vertrags)
Dafür müsste die Beweislast beim Kläger aber 100%ig belegbar sein.
Nach deutschem Recht würde ich mal behaupten, wird dich niemand verklagen, da erstens mal keine Rechtschutzversicherung diesen Fall übernehmen würde, da keine reeler Streitwert vorhanden ist, ausserdem würde wohl eine Klage dieser Art vor Gericht abgewiesen werden - und eben DAS weiss die Rechtschutz des Klägers...
...und wenn er es selber finanzieren wil - lol - na dann hat er selber schuld!
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Midil
Über was diskutiert ihr denn hier??
1. Ein 15 jähriger ist nicht geschäftsfähig. Ein Vertrag ist also gar nich zustande gekommen.
2. Auf welchen Streitwert soll er denn verklagt werden und welche Rechtsanwalt wäre so panne das auch noch zu vertreten?
Roman hat sich nicht besonders nett verhalten und sein "Gegner" könnte ihn höchstens bei der Spielleitung "anzeigen".
Lustig über was man alles so ernsthaft diskutieren kann...
1. Ein 15 jähriger ist nicht geschäftsfähig. Ein Vertrag ist also gar nich zustande gekommen.
2. Auf welchen Streitwert soll er denn verklagt werden und welche Rechtsanwalt wäre so panne das auch noch zu vertreten?
Roman hat sich nicht besonders nett verhalten und sein "Gegner" könnte ihn höchstens bei der Spielleitung "anzeigen".
Lustig über was man alles so ernsthaft diskutieren kann...
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Roman_7
ach was ich habs einfach back geschickt das game is eh fürn oarsch
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
Original von TomSilver
Über was diskutiert ihr denn hier??
1. Ein 15 jähriger ist nicht geschäftsfähig. Ein Vertrag ist also gar nich zustande gekommen.
2. Auf welchen Streitwert soll er denn verklagt werden und welche Rechtsanwalt wäre so panne das auch noch zu vertreten?
Roman hat sich nicht besonders nett verhalten und sein "Gegner" könnte ihn höchstens bei der Spielleitung "anzeigen".
Lustig über was man alles so ernsthaft diskutieren kann...
das ist falsch!
ab 14 jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Blabbo
Original von Mudder
Deinem Schriftbild nach ist es nicht dein Sohn sondern du der 15 ist und das veranstalltet hat.
ich lach mich schlapp
*sorry für offtopic*
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Lester
stimmt irgendwie, wenn der 15.jährige schon ein Sohn hat ^^
Naja um zu nachlichen zu kommen...
Wer ist so hacke und klagt jemanden wegen ein Acc an?
Weiß jetzt nicht was JW für ein Spiel ist, aber ich denke selbst da sollte es kein Problem sein neu anzufangen.
Naja um zu nachlichen zu kommen...
Wer ist so hacke und klagt jemanden wegen ein Acc an?
Weiß jetzt nicht was JW für ein Spiel ist, aber ich denke selbst da sollte es kein Problem sein neu anzufangen.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von knalli
Original von Browser-Games World
Original von TomSilver
Über was diskutiert ihr denn hier??
1. Ein 15 jähriger ist nicht geschäftsfähig. Ein Vertrag ist also gar nich zustande gekommen.
2. Auf welchen Streitwert soll er denn verklagt werden und welche Rechtsanwalt wäre so panne das auch noch zu vertreten?
Roman hat sich nicht besonders nett verhalten und sein "Gegner" könnte ihn höchstens bei der Spielleitung "anzeigen".
Lustig über was man alles so ernsthaft diskutieren kann...
das ist falsch!
ab 14 jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig
Eingeschränkt, eben!! Das eingeräumte Recht gilt aber nur für den sog. "Taschengeldparagraphen", der nichts anderes schwammiges aussagt, als das ein entsprechender Mensch über einen bestimmten Geldrahmen (in Abhängigkeit seines Einkommens = meistens Taschengeld) selbstständig verfügen kann. Taschengeld 50 Euro, Roller für 500 Euro kaufen ist also nicht.. dieser Vertrag ist eindeutig nichtig (anders sieht bei einem Azubi aus).
Lässt sich einzig allein darüber streiten, ob der "Vertrag" im Sinne dieses § gehandelt werden kann.. aber nicht volljährig ist immer noch nicht (vollständig) geschäftsfähig.
Und gerade dieses Beispiel zeigt doch, wie es um die Sache selbst steht, oder nicht?
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Lester
wegen geschäftsfähig....
wenn es eigeschränkt ist, ist immer eine Zustimmung der Erziehungberechtigen erforderlich, also in diesen Fall nicht...
wenn es eigeschränkt ist, ist immer eine Zustimmung der Erziehungberechtigen erforderlich, also in diesen Fall nicht...
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Mudder
So und bevor das nun endgültig zum Spamthread ausartet, wo jeder noch sein Senf oben drauf packen muss..
Nein er kann dich nicht verklagen, da kein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen ist und kein finanzieller wie körperlicher Schaden entstanden ist.
Thread closed
Nein er kann dich nicht verklagen, da kein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen ist und kein finanzieller wie körperlicher Schaden entstanden ist.
Thread closed
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kampfhoernchen
Wegen Spam closed.
EDIT: Ups, zu langsam
EDIT: Ups, zu langsam