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Bg nachprogrammieren

gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von None
Moin!
Nachdem ich eifrig die Suchfunktion missbraucht habe, landet meine Frage nun hier:
Darf man einfach so ein Browsergame nachprogrammieren?
Und mit "nachprogrammieren" meine ich nicht die Funktionen und das Layout, wie bei 1000xxx Ogame-Klonen geschehen, sonder auch die Bezeichnungen für Gebäude, Forschungen, Einheiten, etc.
Ich selbst möchte nämlich eine kostenlose Alternative zu einem bekannten gebührenpflichtigen BG machen; mein Spiel soll halt fast genauso aussehen, wie dieses besagte BG.
Ist das also bloss moralisch verwerflich oder auch rechtlich oder keins von beiden?
Danke schonmal für eure Antworten,
paigo
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Lunikon
Das ist definitiv nicht erlaubt, es sei denn du hast eine schriftliche Genehmigung seitens der Urheber. Aber alles andere ist schlichtweg kriminell.
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von None
Nun ja... ich habe vielleicht vergessen zu erwähnen, dass ich die Grafiken natürlich NICHT 1:1 übernehmen würde, weil da ja mit Sicherheit Copy- bzw. Urheberrecht draufliegt...
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von exe
Soweit ich informiert bin gabs diesbezüglich schonmal eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Betreibern bekannter und "beliebter" Diebspiele die sich natürlich wie ein Ei dem andern ähnelten. Das Urteil lautete allerdings, dass die Kopie dahingehend nicht strafbar ist, als dass nur die Idee kopiert wurde, nicht die Grafiken, Quelltexte etc.pp.
Du musst trotzdem bedenken, dass ein anderer Richter zu einem anderen Ergebnis kommen kann und vorallem, dass sich eine mittelgroße Firma 10.000 Euro für einen Rechtsstreit leisten kann (auch wenn der Ausgang aussichtsslos ist), du jedoch nicht. Im schlimmsten Fall kann man dir mit einer Klage einfach auch enorme Kosten aufbürden, auch wenn man selbst keinen Erfolg darin sieht (ausser, dass du dann ein finanzielles Problem hast).
Solange du nicht ein paar Tausend Euro Kriegskasse hast, würde ich die Finger davon lassen.
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Drezil
auf texte/beschreibungen gibt es auch ein urheberrecht. ob es auf namen auch eins gibt, da bin ich unschlüssig.
aber ich denke, da wird es irgendwo plagiat-gesetze geben ..
es hat mal eine (chinesische?) firma klamotten hergestellt und als logo eine grüne echse und als namen LaCroste genommen. das Logo von LaCoste sah nur "zufällig" genauso aus - ist aber natürlich geschützt.
das wurde genauso behandelt, als hatten sie gleich alles "gefälscht".
natürlich sind das immer einzelfall-entscheidungen. aber wenn man den "grossen" ans bein pinkelt, dann darf man sich nicht wundern - die haben mehr geld für anwälte als du.
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von TheUndeadable
> ob es auf namen auch eins gibt, da bin ich unschlüssig.
Da gibt es das Markenrecht.
Markenrecht != Urheberrecht.
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Sensei
Mal ne Frage off-topic?
Warum ein Spiel klonen und nicht selber eins erfinden?
mfg
Sensei
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Pat
Naja, dafür gibt es wohl meistens diesen Grund:
-Die meisten Ideen sind bereits vorhanden...
Und außerdem will er ja ein Spiel nachrprogrammieren, was
Geld kostet, find ich persönlich gut
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Todi42
Original von Pat
Und außerdem will er ja ein Spiel nachrprogrammieren, was
Geld kostet, find ich persönlich gut

Wieso kostet es ihm Geld, ein Spiel hachzuprogrammieren?
SCNR ;-)
Todi
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Pat
Erstmal: Was ist ein SCNR?
Vieleicht hab ich mich ja auch falsch ausgedrückt.

Ich selbst möchte nämlich eine kostenlose Alternative zu einem bekannten gebührenpflichtigen BG machen; mein Spiel soll halt fast genauso aussehen, wie dieses besagte BG.
Das meinte ich...
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Todi42
Original von Pat
Erstmal: Was ist ein SCNR?

So viel wie: "Schuldigung, aber ich konnte der Einladung zum Rumstänkern nicht wiederstehen" (sorry couldn't resist) ;-)
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Sensei
Original von Pat
Erstmal: Was ist ein SCNR?
Vieleicht hab ich mich ja auch falsch ausgedrückt.

Ich selbst möchte nämlich eine kostenlose Alternative zu einem bekannten gebührenpflichtigen BG machen; mein Spiel soll halt fast genauso aussehen, wie dieses besagte BG.

Das meinte ich...
Sorry, überlesen
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von None
Hm ja ok... also ich denke, auch nachdem ich das Inet nochmals nach diesem Thema durchforstet habe, dass mein Vorhaben ein wenig zu riskant ist.
Da ich wirklich auch den Techtree und die Menüführung etc. 1:1 übernehmen würde...
Naja danke jedenfalls für eure zahlreichen Antworten
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von BenjaminMoritz
Andreas Lober hat mal gesagt, dass man Sachen "nachbauen" kann, wenn Sie sich nich zu sehr ähneln...
Ich interpretiere das mal auf meine Weise:
Idee darf geklaut werden, allerdings sollte das neue BG ein paar kleine Änderungen beinhalten und Grafiken sowie Texte total umgestalten...
Aber der Grundaufbau kann ruhig gleich bleiben...
Das ist meine Meinung zu dem Thema aus dem Bauch heraus...
LG Benny
EDIT: Dann spiegelst den Techtree halt in der Mitte oder so ^^ .... oder setzt einen Zweig hinzu...
und das Menu ein wenig umgestalten
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von exe
Auch wenn man die Sachen rechtlich halbwegs unverfänglich nachbaut, so schützt es einen nicht davor, dass der originale Betreiber des Spiels eine Klage ins Haus flattern lässt. Da geht es gar nicht darum, dass man so ein Verfahren wahrscheinlich nicht verlieren würde, sondern nur darum, dass so ein Verfahren in jedem Fall eine Menge Geld kostet - ob erfolgreich oder nicht.
Denn auch wenn ihr das Verfahren gewinnen könnt müsst ihr trotzdem das Geld haben, es auszufechten. Anwaltskosten kann man unter Umständen vielleicht noch mit einer Rechtsschutzversicherung abfedern. Aber zum einen hat man da auch Eigenbeteiligungen, zum anderen sind die reinen Anwaltskosten nicht die einzigen Kostenpunkte bei einem Gerichtsverfahren..
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Sensei
Original von exe
Auch wenn man die Sachen rechtlich halbwegs unverfänglich nachbaut, so schützt es einen nicht davor, dass der originale Betreiber des Spiels eine Klage ins Haus flattern lässt. Da geht es gar nicht darum, dass man so ein Verfahren wahrscheinlich nicht verlieren würde, sondern nur darum, dass so ein Verfahren in jedem Fall eine Menge Geld kostet - ob erfolgreich oder nicht.
Denn auch wenn ihr das Verfahren gewinnen könnt müsst ihr trotzdem das Geld haben, es auszufechten. Anwaltskosten kann man unter Umständen vielleicht noch mit einer Rechtsschutzversicherung abfedern. Aber zum einen hat man da auch Eigenbeteiligungen, zum anderen sind die reinen Anwaltskosten nicht die einzigen Kostenpunkte bei einem Gerichtsverfahren..

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also mit meiner rechtschutzversicherung stürze ich mich bei bedarf freudestrahlend in jedes gerichtsverfahren
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von TheUndeadable
> also mit meiner rechtschutzversicherung
Viel Spaß ;-) Überprüfe mal ob deine Rechtschutzversicherung nicht urheberrechtliche und markenrechtliche Verfahren ausschließt, geschweige von Internetaktivitäten.
Oder hast du eine gewerbliche Versicherung?
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Sensei
das ist zwar offtopic, dafür sorry, aber muss gestehen bin ein kleiner rechtsversicherungsfetischist.. wenn es sowas gibt *g*
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von Agmemon
Original von exeDas Urteil lautete allerdings, dass die Kopie dahingehend nicht strafbar ist, als dass nur die Idee kopiert wurde, nicht die Grafiken, Quelltexte etc.pp.

Es gab vor einiger Zeit in der c't mal eine Artikelreihe zum Thema Urheberrecht für Entwickler. Ich versuche das mal knapp zusammen zu fassen:
  • Spielideen fallen grundsätzlich nicht unter das Urheberrecht und sind damit auch nicht geschützt.
  • Grafiken in Spielen sind nur durch das Urheberrecht geschützt, wenn Sie eine gewisse Schöpfunghöhe haben. (In dem Artikel war ein nettes reales Beispiel: Entwickler fängt in einer Firma an und bringt ein halb fertiges Spiel mit. Entwickler wird nach einiger Zeit gefeuert. Die Firma bringt irgendwann das Spiel auf den Markt. Der Entwickler verliert die Klage)

Das ist übrigens etwas anders, als es z.B. bei Brettspielen ist. Dort ist zumeist das Spiel als Geschmacksmuster geschützt. Dann darf man das Spielbrett nicht nachbauen.
gepostet vor 17 Jahre, 8 Monate von MrMaxx
gewerbliche Versicherung für Urheberrecht... *pruust* Der war gut Undead ... hoho

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