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Biete webspace für kleine anfänger weitere kondition bei kontakt xD

gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
biete webspace für kleine anfänger weitere kondition bei kontakt xD
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Blabbo
Original von SargeUnd du kannst mir auch glauben das so manch ein Entwickler sich gerne um all den Scheiß garnicht kümmern will. Und dafür ist es gut jemanden zu haben der das dann macht.

meld!
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kampfhoernchen
BGW: Spar dir endlich deine sinnfreien Kommentare. Danke.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
wieso sinnfrei? wollt nur sagen das ich auch space anbiete
thema: " Du suchst einen Hoster für deine neue Welt / neues BG?"
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von FateF8

Original von Browser-Games World

biete webspace für kleine anfänger weitere kondition bei kontakt xD
um auf kampfhörnchens kommentar anzuspielen: nicht nur sinnfrei, sondern auch noch fraglich/fragwürdig
du bist gerade mal 15, damit nicht vollgeschäftsfähig und somit per gesetz wohl auch nicht berechtigt ein solches geschäft abzuschließen
mit deinem angebot hier stellt sich mir dann wiederum die frage nach dem berühmt-berüchtigten "Impressum", welches sich schmerzlich auf den seiten "browsergames-world.de" (o.ä.) vermissen läßt
weiterhin, da kein impressum verhanden ist, ist es nicht möglich die rechtsform deines "unternehmens" zu erkennen und ob es ggf. in entsprechende (handels-)register eingetragen ist etc.
dazu kommt, dass keine steuernummer überprüftbar ist, was wiederum, wenn man es "böse" meint, darauf schliessen lassen könnte, dass es keine steuernummer gibt
wenn es denn aber keine steuernummer gibt, weiss das finanzamt vllt. gar nichts von deinem "unternehmen" und von evtl. einnahmen etc.
und das ist wiederum im besten falle "fragwürdig" für dich
dazu möchte ich nur am rande bemerken: steuerhinterziehung ist in unserem staate fast schlimmer wie mord....
und dann noch mal kurz im klartext (sorry an den thread-ersteller, aber ich kann nicht mehr anders...)
du gehst mir, und wohl auch vielen anderen ziemlich auf die eier mit deinem halbgaren gesülze
hast drei haare am sack und eines davon kann tröpfeln, meinst aber die grosse weite welt zu kennen
lern' erstmal respekt zu haben vor der leistung und dem wissen anderer
lern' selber wissen anzuhäufen
lern' aus deinen eigenen fehlern und versuch dir ersteinmal selber die lösung für deine (programmier-)probleme zu suchen
und wenn du _DANN_ immer noch nicht weiter weisst, dann weisst du, wo dir geholfen werden kann
aber solange du nur nervst und keine anzeichen sichtbar sind, dass du dich auch selbst bemühst, wirst du hier keine "freunde" finden, soweit glaube ich die community hier einschätzen zu können...
nochmals "sorry" an den thread-ersteller, aber dass musste ich los werden
gruss
FateF8
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von TheUndeadable
Kann FateF8 nur zustimmen und bitte um eine Thread-Splittung, da BGW mit einem weiteren hochinteressanten Angebot in einem falschen Thread gepostet hat, statt einem eigenen zu öffnen und damit die Intention des eigentlichen Threaderstellers gestört hat.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
meine eingeschränkte geschäftsfähigkeit wurde durch den erwerb eines gewerbescheins aufgehoben!
ja auch ein kind kann ein gewerbeschein haben!
und ich poste nur programmierprobleme wenn ich nicht weiterweiss
z.B. beim phppbb hab ich auch nicht gesagt das phpbb verbuggt ist sondern nur das ich probleme hab und ich nicht weiss woran das liegt!
ein impressum bei bg-world.de ist noch nicht vorhanden, da es momentan zur überprüfung beim rechtsanwalt liegt.
und eine steuernummer muss ich erst angeben wenn ich was verkaufe/vermiete
aber nicht wenn ich was kostenfrei anbiete, da kein profit versteuert werden könnte.
und das ich webspace anbiete ist ja wohl kein zeichen das ich das vermiete/verkaufe.... oder weisst du die konditionen?
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Blabbo
bitte macht doch ein Kiddieforum für solche Leute!!
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Drezil
Original von Browser-Games World
und das ich webspace anbiete ist ja wohl kein zeichen das ich das vermiete/verkaufe.... oder weisst du die konditionen?

Da du eine Leistung (Webspace) anbietest MUSS dies Vertraglich geregelt sein. Und Vertragsmündig bist du erst mit 18.
Ich könnte jetzt noch 20 Seiten schreiben - aber du bist mir die Zeit nicht wert.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
Und Vertragsmündig bist du erst mit 18.
falsch!
ich bin eingeschränkt geschäftsmündig.......
ich darf mir z.B. alles von meinem Taschengeld kaufen (ab 14)
schau ma richtig nach.
ich biete eine leistung an.... ja aber ich verdiene nichts
das heisst ich würde somit keine regeln brechen
bevor du dein mund auffreist solltest du dich erstmal richtig informieren.
mit meinem anwalt bin ich wohl richtig beraten!
Ausserdem ist wenn ich was in einem Geschäft kaufe das ein VERTRAG!
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Blabbo
/ignore Browser-Games World
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Auris
Genau du darfst dir was im Rahmen des Taschengeldparagraphen kaufen, was eindeutig zeigt, das immernoch deine Eltern das letzte Wort haben und du nur eingeschränkt Geschaftsfähig bist, was bis zu einer gewissen Reife auch zum eigenen Schutz diehnt.
Du brauchst für das was du hier erzählst, aufjedenfall die Zustimmung deiner Eltern und nur die können für dich die Rechtskräftigen Verträge abschliessen.
Bin selber Mutter und weiss daher ganz genau was Jugendliche in deinem alter dürfen und was nicht, meine grosse ist fast so alt wie du.
Zum anderen denke ich nicht das sowas hier ins Forum gehört, da wir keinen Support für Jungendliche und ihre Vertragsmündigkeiten hier leisten, sondern mit anderen Entwicklern über ihre Games bzw übers Programmieren reden.
Daher bitte ich jetzt doch mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen und gewisses Verhalten von dem ein oder anderen hier wieder in die hier herrschenden Bahnen zu lenken. Es muss doch möglich sein, hier ein gewissens Niveau zu halten.
Damit nun wieder back to Topic
Thx
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kampfhoernchen
Auf wunsch abgesplittet.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von knalli
Original von Browser-Games World
Und Vertragsmündig bist du erst mit 18.
falsch!
ich bin eingeschränkt geschäftsmündig.......
ich darf mir z.B. alles von meinem Taschengeld kaufen (ab 14)
schau ma richtig nach.
ich biete eine leistung an.... ja aber ich verdiene nichts
das heisst ich würde somit keine regeln brechen
bevor du dein mund auffreist solltest du dich erstmal richtig informieren.
mit meinem anwalt bin ich wohl richtig beraten!
Ausserdem ist wenn ich was in einem Geschäft kaufe das ein VERTRAG!

Erkundige dich bei deinem BWL-Berater, bevor du hier weiter postest.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Wulf
Auch wenn die Kommentare und Texte von BGW sich sicherlich nicht auf einem hohen Niveau bewegen und es durchaus fraglich ist, ob und wie er anderen BG-Entwicklern zu einem kostenfreien Webspace verhelfen kann, halte ich die Reaktion hier doch fuer etwas uebertrieben.
Wenn manche von Euch BGW ignorieren wollen, koennen sie das sicherlich auch tun ohne dass hier lautstark zu verkuenden - das ist naemlich auch kein lesenswerter Beitrag auf hohem Niveau.
Was hier mit dem Unternehmen angesprochen wurde halte ich auch fuer Kaese. Ich bin zwar kein Jurist, aber mein gesunder Menschenverstand (insbesondere nachdem ich hier schon einiges von BGW gelesen habe) sagt mir, dass BGW kein (ernsthaftes) Unternehmen hat und dass mit dem Webspace sicherlich nicht gewerblich machen will.
Fuer mich klingt das nach 'ner private Dienstleistung / Gefallen unter Freunden. Auch wenn er hier dafuer 'Werbung' macht, halte ich es fuer schwer ihm (ernsthaft) eine gewerbliche Taetigkeit nachzuweisen. Es haengt natuerlich auch davon ab welche 'Konditionen' sich BGW bei seinem Angebot gedacht hat.
Wer meint, dass er Webspace von BGW braucht soll das machen - ob er damit gluecklich wird sei mal dahingestellt.
Zumindest geht mir das geflame gegen BGW schon fast ebenso auf den (hoffentlich mit mehr als 3 Haaren bestueckten) Sack wie dessen - haeufig unqualifizierten - Beitraege.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von knalli
Das ändert aber nichts daran, dass inbesondere seine Antworten auf die Kommentare sachlich falsch sind.
Es tut mir leid, ist aber so. Sowas sollte man bereits in der Unter- oder Mittelstufe den Schülern verpflichtend beibringen, man hält's scheinbar immer noch nicht für notwendig.
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Kapsonfire
also
ich habe ein gewerbeschein.... offiziel angemeldet!
somit bin ich voll geschäftsfähig.
mein angebot des webspace dient nicht dazu geld zu verdienen (privates angebot) da ich es kostenlos anbiete!
die konditionen sollte man erstmal erfragen man muss ja nicht das annehmen.
UND WENN MAN WAS IN EINEM GESCHÄFT KAUFT IST DAS EIN ABSCHLUSS EINES VERTRAGES!
zudem ist man ab 14 eingeschrängt Geschäftsfähig, wers nciht glaubt soll sich erkundigen!
für eingeschränkte geschäftsfähige leute zählt das sogenannte "taschengeld gesetz". damti dürfen sie alles kaufen was sie von ihrem taschengeld bezahlen!
heisst aber nicht wenn man 20€ im monat taschengeld eingeht das man keine ratenzahlung mit 14€ im Monat annhemen darf.
Ein Jugendlicher darf sich ein Gewerbeschein holen (20€ kostet der bei uns), wenn der Vormund jegliche Konsequenzen trägt.
Alles ist nachprüfbar!
ich mach mir jetzt nicht die Mühe dieses mit Links zu versehren, da in Deutschland "In Dubio pro reo" gild!
-> im zweifel für den angeklagten!
also beweist mir das gegenteil
/ot
Wer sich über meinen Thread "User unter Mir" sich ärgert sollte in diesem Thread eben nichts posten, aber der Thread ist nicht umsonst im Spambereich!
Ich weiss ich hab in letzter Zeit unqualifiziertes Zeug gelabert und wollte mich dafür entschuldigen!
Ich hoffe ihr könnt darüber mal hinwegsehen
ot/
MfG BG-World
gepostet vor 18 Jahre, 6 Monate von Crafty-Catcher
Original von Browser-Games Worldheisst aber nicht wenn man 20€ im monat taschengeld eingeht das man keine ratenzahlung mit 14€ im Monat annhemen darf.

Für eine Ratenzahlung braucht der beschränkt geschäftsfähige die Einwilligung der Eltern §108 BGB
Ohne die Einwilligung ist der Schuldvertrag ein schwebender Vertrag und kann von den Eltern aufgelöst werden.
§110 sog. Taschengeldparagraph bedeutet nicht, dass ein beschränkt geschäftsfähiger sich sein Taschengeld ansparen kann und dann mit dem gesamten Ersparten etwas ohne Einwilligung der Eltern erwerben kann. Außerdem steht dort das die Leistung "bewirkt" werden muss was eine Ratenzahlung auch ausschließt, da die Leistung nicht direkt bewirkt wird.
Taschengeldparagraf

Eine besondere Generaleinwilligung ist der so genannte Taschengeldparagraf. Bezahlt der Minderjährige die gewünschte Sache bar von seinem Taschengeld oder mit Scheinen, die er extra zum Zwecke des Vertragsschlusses bekommen hat, ist der Kauf auch ohne das ausdrückliche „O.K.“ der Eltern wirksam. Das gilt aber nur für alltägliche Verträge, für die das Taschengeld üblicherweise zur Verfügung steht.
Die meisten Bankgeschäfte gehören nicht dazu, auch nicht wenn sie kostenlos sind. So werden Kreditgeschäfte Minderjähriger selbst dann nicht wirksam, wenn bereits die ersten Raten vom Taschengeld bezahlt sind.
Lediglich die Einrichtung eines Sparbuches und Abhebungen vom Sparkonto im Rahmen des Vernünftigen sind von einer generellen Einwilligung der Eltern gedeckt. Hat also z.B. ein 14-Jähriger 100 Euro von den Eltern zur freien Verfügung erhalten und eröffnet bei der Bank ein Sparbuch, ist der Sparvertrag ohne weiteres gültig. Auch abheben kann der Jugendliche das Geld jederzeit alleine. Haben sich bei einem Sparwütigen aber mittlerweile mehrere Tausend Euro angesammelt und will er den kompletten Betrag abheben, braucht er wiederum die Erlaubnis der Eltern.
Quelle: www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ114737093401089/link200556A.html

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