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Deutschesrecht und die AGB

gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von taker
Deutschesrecht und die AGB
In den meisten AGB steht ja so was wie:
Der Spieler hat keinen Anspruch auf Vergütung oder Ersatz der während der Sperrung verlorenen Zeit zur Nutzung eines Premium-Accounts.
Nunja, da ich durch Unglückliche Umstände (als Rechtsradikaler dargestellt) , wurden mir 50% meiner Punkte und Gebäude abgezogen, die 5 Stunden in der Zeit kann ich verkraften, jedoch kann ich jetzt in meiner Gegend nicht Bestehen.
Nun meine Frage, stehen die AGB über dem Deutschenrecht,
und kann ich die noch verbleibende in eine Artgutschein einlösen, da ich mit der Bestrafung nicht zufrieden bin.
Gibt es da im Deutschenrecht etwas, so was wie 14 Tage Kündigungsschutz, da das ja eine Vertragliche Bindung zwischen mir und dem Spiel ist. Ich sehe es nämlich nicht ein durch solch eine Bestrafung weiter zu Spielen in dieser Gegend. Dem Spiel-Unternehmer macht ja keine Verluste, da er ja nur etwas Umbucht (auch wenn ich nicht weiter spielen, sondern das Verschenken werde).
Taker
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Midil
Da es sich in dem Fall um eine Bestrafung oder Maßregelung handelt,
Du aber immernoch über die in den AGB zugesagten Leistungen verfügst, sehe ich zunächst keine rechtliche Handhabe.
Das AGB-Recht steht auf jedem Fall über einer AGB. Dazu müsste aber erst einmal festgestellt werden, dass diese beispielsweise sittenwidrig ist o.ä.
Vermutlich ist der sachliche Weg über die Spielleitung der beste.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von taker
Stimmt mit meiner Anmeldung habe ich die AGB gelesen und verstanden, und mit dem Premium einen zusätzlichen Vertrag ausgehandelt, und diesen vertrag möchte ich Kündigen, nun ob das vom Deutschen Recht überhaupt geht, denn ich sehe nicht ein, in diesem Ausmaß bestrafft zu werden, und das spiel Finanziell zu unterstützen.
Und in den AGB steht das man was eingelöstes nicht mehr Widerrufen kann, die Spielleitung meldet sich auf meine (sachlichen) Mails nicht, nun muss man eben mit härteren Sachen kommen, damit man wahrgenommen wird.
Taker
Frag mich auch allgemein, ob die AGB über das Deutscherecht, oder sonst irgendeinem Recht stehen.
In Läden steht auch das „runter gesetzte“ Sachen vom Umtausch ausgeschlossen sind, jedoch wenn man Hartnäckig bleibt, geht das.
Edit. Sagen wir man bezakt mit Coins, ne woche kostet 7, habe 4 wochen in voraus gekauft, 6 tage sind um, habe alles eingelöst, möchte jedoch aufhören, kann man diese reihn rechtlich umbuchen
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Itchy
Achtung. Der folgende rechtliche Hinweis ist ohne jegliche Gewähr. Der Autor ist kein zugelassener Anwalt und will keinesfalls Rechtshilfe o.ä. leisten.
Jegliche Klausel, daß kein Ersatz für die Zeit während der Sperrung eines bezahlten Accounts geleistet wird, ist ungültig und das kannste ohne Probleme durchsetzen. Wenn Sie Dich sperren oder den Account löschen, müssen sie alles zurückbezahlen, was Du im Voraus entrichtet hast, selbst wenn Du grob gegen die Regeln verstoßen hast. Die Art des Regelverstoßes spielt dabei keine Rolle, selbst wenn Du irgendwo Kinderpornographie postest, wirst Du zwar wohl den Staatsanwalt auf den Hals gehetzt bekommen, trotzdem hast Du das Recht, Dir die Beträge zurückerstatten zu lassen, die Du im Voraus bezahlt hast.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von taker
Genau sowas wollte ich hören auch wenns kein Anwalt war.
Gibts einen Link dazu wo man das Lesen kann, weil so einfach glaubt man mir das ja nicht.
Danke dir itchy
Taker
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von blum
das kann ich so nicht glauben.
gibt ja mehrere fälle in onlinegames, wo spieler wegen cheatens oder beleidgungen für eine zeit gesperrt bzw der account ganz gelöscht wird ohne dass die benutzer geld für ihren account zurückbekommen.
und ich glaube schon, dass Firmen wie Mythic oder Blizzard genau wissen, was sie da tun.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Midil
Wenn ich mit ein 12-Monat Abo kaufe und nach einem 1,5 Monaten gesperrt werde, dann wollt ich aber auch schon wenigstens 10 Monate zurück bekommen.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Itchy
[quote="BGB"]§ 346
Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
[quote="BGB"]§ 628
Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
(1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von taker

Aber somit sind ja schon die AGB falsch
, und bin ich Freigeschaltet, mit saften Verlusten, mein Account ist nicht Existenzfähig, aufgrund der Sperre (in der ein Rücktritt möglich gewesen wäre), kann ich nun, rücktreten und den Vertrag, der er ja ist, kündigen und meine noch nicht Geleisteten tage in Geld oder Gutschriften auszahlen zu lassen, sind immerhin noch rund 60 Tage
Und wieso schreibt das jeder in seine AGB wenn es eh falsch ist...
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Sarge
Ich spiele sehr ungern den bösen Jungen in diesem Fall da ich eigtl immer eine pro-Spieler Richtung verfolge:
Selbst wenn Itchy mit seinen "klaren" Ansprüche durchsetzen können sollte - die so klar glaube ich nicht sind, da diese AGB's eigentlich ( meines Wissens nach (nicht meine Baustelle) ) von jemanden mit Rechtsausbildung überprüft wurden - so ginge es im konkreten Fall nur um die 5h deiner Sperre und nicht um den Rest. Denn diesen kannst du ja im vollen Maße nutzen.
Einen rechtlichen Anspruch diesen Rest auf einen neuen Account zu übertragen lässt sich - da bin ich mir ziemlich doch recht sicher- nicht ableiten. Der alte ist ja im vollen Maße spielbar.
Mir ist zwar nicht ganz klar wie man durch unglückliche Umstände fälschlicherweise als rechtsradikal verwechselt werden kann, aber du weißt ja an wen du Dich deswegen wenden kannst...
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von taker
Ne finde das auch ganz allgemein interessant, lieber Sarge
Stell dir vor du mietest dir ein Gokart für 12 Monate, nach den ersten 2 Stunden wirst du von Gokartwächter für 30 min in eine Zelle gesperrt, in dieser zeit brichst du dir das Rechte Bein für die dauer von 365 Tage. Nun kann ich dank eines Irrtums, den Vertrag nicht mehr in Anspruch nehmen, und kann die restlichen 365 Tage in eine Gutschrift umschreiben und diese meiner Freundin schenken, oder nach dem Bruch einfach Neuanfangen.
Es geht nicht nur um das Sarge, es geht darum das sich laut meiner kleinen Allgemeinbildung die AGB nicht übers Gesetz stellen dürfen.
Taker
geht einfach darum was der Spielbetreiber einen vorgaukelt was er darf
Edit: Ich spiele mit dem ACC weiter, die strafe gleiche ich durch lieferungen anderer aus, jedoch interesiert mich das jetzt allgemein
Edit2:
Aus Space-Pioneers:
(2) Für die Teilnahme an Space-Pioneers mit einem „Premium-Account“ fällt eine monatliche Servicegebühr an, dessen Höhe je nach Buchungszeit und Umfang variieren kann. Diese Teilnahmegebühr müssen Sie im Voraus auf das Konto der Bogatz MT überweisen. Hierzu können Sie den von uns eingerichteten Payment-Dienstleistern in Anspruch nehmen oder mit Ihrer Teilnehmer-Nr. und Ihrem Namen als Verwendungszweck eine Überweisung vornehmen. Der genaue Ablauf wird im Spiel detailiert beschrieben. Die Teilnahmegebühr wird zur Deckung der Verwaltungs- und Durchführungskosten verwendet. Der Spieler hat nach der ersten Nutzung des Accounts kein Recht auf eine Rückerstattung seiner Servicegebühr.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Sarge
Natürlich stehen die AGB's niemals vor geltendem Recht aus diesem Grunde findest du ja die schönen Zeilen:
"Für alle auf Basis dieser AGBs abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland" [..]
"Sollten Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht."
Der von Itchy zitierte Paragraph ist imho der Fall das der Betreiber dir kündigt und welche Leistungen er wann in Anspruch stellen darf.
D.h. wenn du 1 Monat Premium Service abschließt, du nach 15 Tage ein vertragswidriges Verhalten ( =gegen die Spielregeln verstößt) das er dich hinauswerfen will ( = löscht) so hat er einen Anspruch gegen dich als Spieler für die 15 Tage die du den Premium Service genutzt hast. Sollte er aus reiner Willkür dich hinauswerfen wollen so hätte er kein Anspruch dir etwas in Rechnung zu stellen also müsste er dir den vollen Monat zurückzahlen auch wenn es im vorraus gezahlt wurde.
In deinem Fall ist es aber umgekehrt und nicht der Betreiber will dich rauswerfen, sondern Du willst/wolltest/was auch immer gehen.
Auch in deinem Gokart beispiel ist der Betreiber imho zu solch einem Gutschein nicht verpflichtet sondern reine Nettigkeit wenn ers tut. Indem Moment indem du gegen die Platzordnung verstoßen hat, hat er ein Sonderkündigungsrecht indem er dir die bis dahin in Anspruch genommene Leistung in Rechnung stellen und Rest zurückvergüten _kann_ aber nicht muss.
Das du Dir dein Bein gebrochen hast und die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kannst ist dein Pech.
Du hast dir die Dienstleistung für diesen Zeitraum erworben und er ermöglicht dir in diesem Zeitraum diese in Anspruch zu nehmen (die Bahn ist offen). Ob du nun auf Malle bist oder Dir das Bein gebrochen hast, ist da egal. Das ist ja dein Verschulden nicht das des Dienstleisters.
Anders wärs wenn er nun die Bahn nach 10 Tagen für 3 Monate wegen Bauarbeiten o.ä. schließen würde so wäre er verpflichtet dir diese 3 Monate zurückzuvergüten.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von Midil
"Der Spieler hat nach der ersten Nutzung des Accounts kein Recht auf eine Rückerstattung seiner Servicegebühr. "
Um ehrlich zu sein finde ich das vollkommen richtig.
Stell Dir vor ich schließe 6 Monate ab und nach 14 Tagen
fällt mir ein, dass mir das Spiel doch nicht gefällt und ich
will aufhören. Natürlich habe ich dann kein Recht auf Rückerstattung.
Wenn ich selbst aber einen Spieler aus dem Spiel werfe,
bin ich schon der Meinung, dass ich das Geld nicht einfach so
behalten darf.
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von altertoby
mhh ich weiß jetzt nicht in wie weit der Premiumaccount geht.
Denn er muss dir nur die Möglichkeit der Nutzung der Features des Premium geben und nicht die des normalen Accounts.
Also wie würde es sich verhalten, wenn die Kart-Bahn an sich geöffnet wäre und funktionfähig ist aber alle Zugangswege durch Bauarbeiten gesperrt sind. Du hast ja immernoch die Möglichkeit die Bahn zu benutzen, wie du daran kommst ist dann dein Pech oder wie?
P.s.: das verstehe ich net:
Kündigt er[]oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben.

Also hab ich kein Anspruch auf die bisherige Zeit, aber die Zeit die danach kommt schon oder wie? (steht dann im nächsten Teil)
gepostet vor 18 Jahre, 2 Monate von RouL
nein, dass heißt, wenn du dich vertragswidrig verhalten hast (irgendwie gegen die AGB verstoßen hast, rechtsradikalismus, sofern in den AGB verboten zählt da auch) oder einfach deinen account gelöscht hast, ohne dass er die dir versprochenen Leistungen nicht erfüllt hat so hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung einer Leistung.
Nun kommt es nur noch darauf an, wie der PAcc gehalten wird, ist es eine PAcc mit unbegrenzter Laufzeit bekommst du nichts.
Ist es ein PAcc mit z.B. einer Laufzeit von einem Jahr / Monat / Woche und du hast nur das bezahlt bekommst du auch nichts.
Hat er eine Laufzeit von z.B. einem Monat und du hast die Möglichkeit auch schon ein paar Monate im voraus zu bezahlen und du hast das gemacht, hast du das Anrecht auf Rückerstattung der im voraus bezahlten Monate.

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