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Fertiger Haftungsausschluss

gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von DevilsCry
Guten Abend,
beim Surfen habe ich diese Seite hier gefunden:

Nun" target="_blank">http://www.disclaimer.de/
Nun wollte ich fragen, was Ihr von so einem Angebot haltet und ob soetwas für ein BrowserGame nötig ist.
MfG
Devil
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von Drezil
halt ich nicht viel von.
Vorgefertigte sachen sind ungeeignet für die meisten Zwecke, insb. browsergames.
Wenn dann nimm dir sowas als vorbild:
www.juraforum.de/disclaimer_muster/
das ist wenigstens von juristen verfasst :p
aber VIEL wichtiger ist ohnehin ein ordentliches Impressum mit allen wichtigen angaben und bei browsergames (wie bei allen anderen dienstleistungen) ordentliche AGB (und NICHT AGBs!).
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann sofort abgemahnnt werden (mit Anwaltskosten ab 350€ aufwärts..)
Was alles rein muss: www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von Kallisti
So ein "Haftungsausschluss" ist doch totaler Unsinn oder?
Du musst nichts ueber die Links schreiben, die auf deiner Seite sind. Verlinkst du bewusst "illegales Zeug", dann ist das strafbar, vollkommen egal was in irgendeinem daemlichen Disclaimer steht. Verlinkst du kein illegales Zeug, dann ist es okay, wiederum vollkommen egal was da steht... Gehst du falsch mit Datenschutz um, dann ist das strafbar, vollkommen egal was in deinem Disclaimer steht, gehst du nicht falsch damit um, dann brauchst du ebenfalls keinen Disclaimer... Fazit: Ich denke die Dinger sind einfach absolut ueberfluessig und unnoetig.
Drezil: Es ist allgemein ueblich den Plural bei Abkuerzungen durch das Anhaengen eines "s" zu kennzeichnen. Du sagst auch Autos und nicht Autoe oder LKWs und nicht LKW, oder?
Der Duden sieht das uebrigens genauso: www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/archiv.php?id=54
Bei weiblichen Abkürzungen empfiehlt sich, generell ein Plural-s zu verwenden, um eine Verwechslung mit dem Singular zu vermeiden: die GmbHs (nicht: die GmbH, weil mit dem Singular übereinstimmend), die AGs, die FHs.

gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von Norakti
Das Ding mit dem s ist, das AGB schon im Plural ist...
"Allgemeine Geschäfts-Bedingungen" also ist kein s mehr nötig.
zum Thema - da stimme ich Drezil zu, vernünftige AGB und Impressum dann soltle nix schiefgehn
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von DevilsCry
Erst einmal danke für die Informationen, aber beim lesen der Seite von Drezil, kam mir beim Punkt:
I. Kennzeichnungspflichtige Internetseiten

Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht gemäß § 5 Abs. 1 TMG für Diensteanbieter (1), die geschäftsmäßige (2), in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereit halten.
In wiefern, gelten BGs als Telemedien?
Oder ist das einfach nur ein Verständniss Problems meinerseits. Für mich sind Telemdien eher soetwas wie Radiosendungen oder Film seiten.
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von DevilsCry
Sie mal einer an, wieder etwas gelernt.
Vielen Dank Fornax.
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von Bringer
Ganz nebenbei und ungeachtet der Vorposter ein Tipp:
ab zur nächsten IHK und nach dem
Rechtsratgeber
Rechtsfragen rund um das Internet
fragen. Ist eine 107 Seiten umfassende Broschüre, welche nahezu alle Grundsatzfragen beantwortet und nebenher ziehmlich Gute Tipps gibt.
Zu beachten ist allerdings das das Dingen mittlerweile in der 7ten Auflage erschienen ist und seit 2005 nur marginal verändert wurde. Die aktuelle Rechtslage sollte daher nochmals einer genauen Ueberprüfung unterzogen werden, damit man nicht im Gesetzeswust der BRD stolpert.
gepostet vor 16 Jahre, 9 Monate von progs
Original von Bringer
Ganz nebenbei und ungeachtet der Vorposter ein Tipp:
ab zur nächsten IHK und nach dem
Rechtsratgeber
Rechtsfragen rund um das Internet
fragen. Ist eine 107 Seiten umfassende Broschüre, welche nahezu alle Grundsatzfragen beantwortet und nebenher ziehmlich Gute Tipps gibt.
Zu beachten ist allerdings das das Dingen mittlerweile in der 7ten Auflage erschienen ist und seit 2005 nur marginal verändert wurde. Die aktuelle Rechtslage sollte daher nochmals einer genauen Ueberprüfung unterzogen werden, damit man nicht im Gesetzeswust der BRD stolpert.

Kann man sich auch hier herunterladen: www.bayreuth.ihk.de/xist4c/download/web/2395154710_3968_uplId_102584__coId_842_.pdf;jsessionid=684D238A4866EEE0F1FFBD2F14185585

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