Ich weiß nicht ob es stimmt,
also ein Kumpel von mir hat sich heute die neue PHPmagazine gekauft und da würde drin stehen das man ab nächstes Jahr die Tabellen, nur noch als Tabellen benutzen darf, also nicht mehr fürs Aussehen der Seite, da nur noch css.
und das man keine blinkenden bzw. bewegliche Bilder mehr benutzen darf, weil daran jemand schaden nehmen könnte?
und die Bilder die man benutzt darf müssen genau beschrieben sein, damit sie jemand weiß was auf dem Bild ist der nicht sehen kann, klingt zumindest logisch.
und vieles mehr, als Begründung hat er geschrieben sei das Gesetz das alles für jeden zugänglich sein muss.
Ist das war oder würde mir da mist erzählt?
Und wenn es war ist, was ist wenn ich es nicht mache?
Neues Gesetz
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von Mays
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von woodworker
dein freund hat vergessen dir zu sagen das dieses gesetz schon lange gibt aber erst bald endgültig in kraft tritt
und noch weiter hat er vergessen dir zu sagen das dieses gesetzt nur für öffentlcieh einrichtugnen verbindlich ist
trotzdem sollte man soviel wie möglich von dem was in dem gesetzt steht in seinen webprojekten umsetzen
und noch weiter hat er vergessen dir zu sagen das dieses gesetzt nur für öffentlcieh einrichtugnen verbindlich ist
trotzdem sollte man soviel wie möglich von dem was in dem gesetzt steht in seinen webprojekten umsetzen
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von TheUndeadable
Nehmen wir mal an, das Antidiskrimierungsgesetz tritt in seiner schärfsten Fassung in Kraft und es ist nicht gestattet Dinge so zu gestalten, dass körperlich beeinträchtige Personen diese Dinge nicht 100%ig zu nutzen, es sei denn der Aufwand ist unverhältnismäßig oder die Sache ist selbst nicht diskriminierungsfrei zu gestalten möglich.
Erst dann, würde dein (Horror?)-Szenario zutreffen. Vorher nicht. Und so ein Gesetz ist weit davon entfernt umgesetzt zu werden.
Es gehört aber zum guten Stil eine Website so zu gestalten, dass man sie auch Screenreadern lesen kann. Damit du dies überprüfen kannst, empfiehlt es sich seine Website auch so zu gestalten, dass man sie im Textbrowser anschauen kann.
Webbrowser wie Lynx gibt es auch für Windows http://www.fdisk.com/doslynx/lynxport.htm . Einfach mal antesten, wie sich dein Spiel so 'anfühlt'.
Für ein Spiel wird diese Regelung aber niemals 100%ig in Kraft treten, da Spiele hin und wieder nur mit unverhältnismäßig großen Aufwand barrierefrei gestaltet werden können, wenn diese die neuesten Features unterstützuen sollen. Natürlich kann man die Basisfunktionalität immer vereinfacht darstellen, nur ist es das, was ein Hobbyprogrammierer möchte?
Erst dann, würde dein (Horror?)-Szenario zutreffen. Vorher nicht. Und so ein Gesetz ist weit davon entfernt umgesetzt zu werden.
Es gehört aber zum guten Stil eine Website so zu gestalten, dass man sie auch Screenreadern lesen kann. Damit du dies überprüfen kannst, empfiehlt es sich seine Website auch so zu gestalten, dass man sie im Textbrowser anschauen kann.
Webbrowser wie Lynx gibt es auch für Windows http://www.fdisk.com/doslynx/lynxport.htm . Einfach mal antesten, wie sich dein Spiel so 'anfühlt'.
Für ein Spiel wird diese Regelung aber niemals 100%ig in Kraft treten, da Spiele hin und wieder nur mit unverhältnismäßig großen Aufwand barrierefrei gestaltet werden können, wenn diese die neuesten Features unterstützuen sollen. Natürlich kann man die Basisfunktionalität immer vereinfacht darstellen, nur ist es das, was ein Hobbyprogrammierer möchte?
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von schokofreak
Original von Mays
Ich weiß nicht ob es stimmt,
und vieles mehr, als Begründung hat er geschrieben sei das Gesetz das alles für jeden zugänglich sein muss.
Was so viel heissen würde:
- das gesetz gilt für das Steueramt
- das Steueramt wird dazu verpflichtet sämtliches für jeden zugänglich zu machen; sprich wenn Meier seine Steuererklärung ankucken kann, muss auch müller die Steuererklärung von Meier ankucken können?
-> was dann sehr schnell sämtliche personalisierte Logik aus öffentlichen Pages verbannen wird?
Lustisches Gesetz *hicks*
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von woodworker
ui gerade nochmal das gesetzt durchgelesen
es stimmt
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, der Behörden der Bundesverwaltung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bitv/
es stimmt
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, der Behörden der Bundesverwaltung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bitv/
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von Mudder
Wären wir in Amiland so würde ich mir nun Sorgen machen das sich nun massenhaft Anwälte auf die Suche nach "unförmigen" Homepages machen.
Doch hier in Deutschland kann mich simpel gesagt das "Bundesministerium des Inneren".. Meine HPs sind farblich auch auf einem S/W-Bildschirm zu lesen und den alt-Tag bei Grafiken verwende ich auch immer..
Und wenn die doch mal ankommen sollten und sich drüber beschweren, dass ich meine Seiten mittels Tabellen in Header, Menü und Content aufteile, dann können die mich mal.. dann argumentiere ich nämlich mit Artikel 5 des Grundgesetzes
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art5
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
He.. wenn die Maler keinen Alternativtext auf Ihre Bilder malen dann muss ich das bei meiner künstlerischen Tabellenstruktur auch nicht!
Doch hier in Deutschland kann mich simpel gesagt das "Bundesministerium des Inneren".. Meine HPs sind farblich auch auf einem S/W-Bildschirm zu lesen und den alt-Tag bei Grafiken verwende ich auch immer..
Und wenn die doch mal ankommen sollten und sich drüber beschweren, dass ich meine Seiten mittels Tabellen in Header, Menü und Content aufteile, dann können die mich mal.. dann argumentiere ich nämlich mit Artikel 5 des Grundgesetzes
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art5
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
He.. wenn die Maler keinen Alternativtext auf Ihre Bilder malen dann muss ich das bei meiner künstlerischen Tabellenstruktur auch nicht!
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von woodworker
also bist du der meinug das deine tabellen struktur ein künstlerischen wert hat?
wenn ja könntest du jeden der ein ähnlciehn aufbau hat wegen plagiat verklagen
--
sich an jamba prozesse erinnert weil logos einfach weitergegeben wurden und der richter aber meinte das man kein künsterlichen wert in handy logos finden kann
so müsste das auch mit deinem tabellen layout sein
wenn ja könntest du jeden der ein ähnlciehn aufbau hat wegen plagiat verklagen
--
sich an jamba prozesse erinnert weil logos einfach weitergegeben wurden und der richter aber meinte das man kein künsterlichen wert in handy logos finden kann
so müsste das auch mit deinem tabellen layout sein
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von TheUndeadable
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/61706&words=K%FCnstler
Webdesigner sind Künstler ;-)
Ansonsten sehe ich das Gesetz als nicht durchsetzbar an, da gerade Hobby-Programmierer die Pflichten eines barrierefreien Auftrittes nicht abschätzen, umsetzen und durchsetzen können.
Abgesehen davon: Wer definiert Barrierefrei?
Webdesigner sind Künstler ;-)
Ansonsten sehe ich das Gesetz als nicht durchsetzbar an, da gerade Hobby-Programmierer die Pflichten eines barrierefreien Auftrittes nicht abschätzen, umsetzen und durchsetzen können.
Abgesehen davon: Wer definiert Barrierefrei?
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von woodworker
Die WCAG1 sind international akzeptiert und finden z.B. auf EU-Ebene ebenfalls Anwendung auf öffentliche Webseiten. Für die BITV wurde eine eigene Fassung des englischsprachigen Originals angefertigt und in der Anlage zur BITV beigefügt.
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von Chojin
Original von woodworker
ui gerade nochmal das gesetzt durchgelesen
es stimmt
Die Verordnung gilt für:
1. Internetauftritte und -angebote,
2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind, der Behörden der Bundesverwaltung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bitv/
Jetzt beruhigt euch mal wieder, das ist ein langer Satz mit vielen Kommas und in der letzten Zeile steht, dass es für "Behörden der Bundesverwaltung" gilt. Für Firmen und Privatleute ist das "Bundesministerium des Inneren" schlichtweg nicht zuständig
Reg4rds
chojin
gepostet vor 19 Jahre, 5 Monate von woodworker
jop