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Rechtliche Frage zum Copyright/Nutzungsbestimmungen

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von Davids

Guten Abend,

ich habe eine Frage im rechtlichen Bereich bei der Nutzung von Grafiken, die explizit für ein Spiel, durch ein Grafiker, angefertigt worden sind.

Folgende Sachlage:
Mein Bekannter war in Support/Entwicklerteam eines Browsergames. War zuständig für die Entwicklung neuer Addons sowie Grafikupdates. Nun ist aber im Laufe der Zeit das Verhältnis zum Browsergame-Besitzer gekippt.

Nun hat mein Bekannter vor, die Nutzungsrechte für die Grafiken ihm schriftlich zu entziehen (ohne Anwalt, da er sich den nicht leisten kann). Es wurde zwischen beiden Parteien kein Vertrag oder sonstiger schriftlicher Vertrag verfasst. Es gibt auch keine mündliche Absprache was die Nutzung der Grafiken betrifft. Mein Bekannter hat jediglich hobbymäßig am Spiel mitgewirkt und halt dafür Grafiken angefertig aus eigenen Antrieb raus.

Erste Kontaktaufnahme (per Chat) zum Besitzer verlief nicht sehr erfolgreich - Der Besitzer weigert sich die Grafiken aus dem Spiel zu nehmen (ohne Begründung).

Jetzt ist aber die Frage, ob der BG-Besitzer das Recht hat, seine Grafiken weiter einsetzen zu können? Was könnte man ohne Anwalt noch tun, um den BG-Besitzer davon zu überzeugen die Grafiken aus dem Spiel zu nehmen? In wie weit, kann der Besitzer die Grafiken nun verwenden?

Würde mich auf eine Antwort freuen!

Gruß

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von Krushnak

Das ist schwer zu sagen...

Man macht bei wichtigen Sachen immer einen Vertrag.

Man kann den Browsergame Besitzer natürlich drohen, eine Anzeige zu erstatten wegen Betruges?!? (kann auch eine andere sein) und einen Anwalt notfalls einzuschalten, da die IP Adresse, wo er mal ein paar Daten hochgeladen hat noch hinterlegt ist und so den Besitzer identifizierbar macht.

Andernfalls, wenn es nicht soooviele Grafiken waren und nicht die besten, dann ist der Aufwand größer die Wiederzubekommen (was meistens nicht gelingt) als einfach neue zu machen.

Dein Bekannter kann ja die Grafiken, die er ja bestimmt noch auf seinen Rechner hat einfaach in sein nächstes Browsergame einfließen lassen und wenn es Probleme gibt mit dem anderen Browsergame Besitzer, muss er erstmal nachweisen das es seine Grafiken sind, und das wird dann schwer.^^

Somit einfach die Grafiken beim eigenen Wiederverwenden und wenn er es drauf anlegt und behauptet, dass es seine sind hat er keine Beweise und verliert dann.

LG

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von TheUndeadable

> Man kann den Browsergame Besitzer natürlich drohen, eine Anzeige zu erstatten wegen Betruges?!?

Eher weniger.

Straftat aus dem StGB sehe ich hier keine. Nur reines Zivilrecht und eventuell etwas UrhG.

> Somit einfach die Grafiken beim eigenen Wiederverwenden und wenn er es drauf anlegt und behauptet,
> dass es seine sind hat er keine Beweise und verliert dann.

Riskant...

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von Bringer

Interessant wird es im Hobbybereich erst dann, wenn tatsächlich nachweisen muss, dass die Grafiken aus der eigenen Feder stammen.
Vor allem wird es dann interessant, wenn es um Grafikformate bekannter und teurer Programme geht...
(is schon selten blöde, wenn man Urheberrechte auf Grafiken einklagt, welche man mit Software erstellt hat, für die man keine "legale" Lizenz hat :) )

Hat man noch erste Kritzeleien wips und Entwürfe in Form von beispielsweise PSDs, so ist das einklagen des Urheberrechtes nicht wirklich schwierig. Hat der Kerl, der sie verwendet die Quelldateien nicht (beispielsweise die Ursprüngliche .psd von Photoshop inkl. aller Ebenen der Grafik), sondern nur png jpg oder gifs der endgrafik, du selbst hast aber die .psd mit den dortrecht fest verwurzelten quelldaten (pcdaten, name des benutzer, datum der erstellung etc pp) - so ist der Fall eigentlich recht einfach - na ja, ok nicht gemeinhin easy, aber zumindest recht erfolgversprechend.

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von dreaddy

Rein rechtlich ist das meiner Meinung nach eindeutig:

Urheberrecht liegt bei deinem... Bekannten und ohne Vertrag keine Nutzungsrechte. Hier gilt dann wohl eher wo kein Kläger da kein Richter.

Inwiefern du nun belegen kannst, dass das auch wirklich so ist, ist natürlich die Frage(hat er zb die psd dateien als Einzigster? Bietet das Programm mit dem die Grafiken erstellt wurden Wasserzeichen an?)... und auch wenn das der Fall ist, ohne Gericht kann er sich weigern bis zum jüngsten Tag.

gepostet vor 13 Jahre, 11 Monate von Phoenix1988

Ohne darüber urteilen zu wollen welche Rechte bestehen:
Wenn du der Meinung bist, dass die Grafiken zu Unrecht genutzt werden, kannst du (bzw. muss das der Rechteinhaber tun) eine Abmahnung verfassen.

Die muss nicht von einem Anwalt verfasst werden, allerdings müssen formale Kriterien erfüllt sein. Ein Einschreiben mit der Abmahnung und in der Regel der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kann hier Berge bewegen. Ich hab selbst auch schon Abmahnungen so verschickt.

Das Problem ist nur: Ist die Abmahnung unberechtigt können daraus Schadensersatzansprüche entstehen und ein Prozess hohe Kosten verursachen.

Wenn es die Sache wert ist, würde ich immer einen Anwalt aufsuchen. Der kann im Gegensatz zu uns wirkliche Rechtsberatung geben. Seine Abmahnungen sind auch noch eine Ecke wirksamer. Und er kann dir auch etwas zur Beweislage sagen.

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