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Rechtsfragen

gepostet vor 19 Jahre, 8 Monate von Crafty-Catcher
Ich habe mal versucht die oft gestellte Frage "Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden" zu klären.
Die Antwort findet sich so hoffe ich wenn ich das alles richtig interpretiere hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html
Original von Gesetzbuch

(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Danach muss man ein Gewerbe anmelden sobald man beabsichtigt einen Gewinn zu erziehlen.
Wobei ich mich dann frage ob man ein Gewerbe auch dann anmelden muss wenn man versucht nur kosteneckend zu arbeiten?
Immerhin steht da deutlich man muss auch ein Gewerbe anmelden wenn das Gewinn erziehlen auch nur ein Nebenzweck ist.

Irgendwie lässt das ganze aber eine Reihe von Fragen offen.

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Eine andere Rechtsfrage ist für mich das Copyright.
Die Webseite des Copyright Amts in den USA ist hier zu finden:
http://www.copyright.gov
diese sagt ab wann und wie ein Werk geschützt ist und zwar hier:
http://www.copyright.gov/circs/circ1.html#hsc

Original von Copyright Amt


The way in which copyright protection is secured is frequently misunderstood. No publication or registration or other action in the Copyright Office is required to secure copyright. (See following Note.) There are, however, certain definite advantages to registration. See "Copyright Registration."

Was ja soviel heißt ein Werk ist automatisch geschützt.

Und wie? So: "Example: © 2002 John Doe"
Was soviel heißt, dass das Werk im Jahre 2002 erstellt wurde und zwar von John Dee.

Wie lange schützt das ganze? Bis der Erschaffer gestorben ist plus weitere 70 Jahre.

Viele werden sicher gleich gemerkt haben das der springende Punkt ist das es sich um ein amerikanisches Amt handelt.
Aber es gibt eine Überstzung nach der DIN 34 und ISO 16016 http://www.copat.de/lexikon/din34.htm
ISO hier: http://www.iso.org/iso/en/CatalogueDetailPage.CatalogueDetail?CSNUMBER=28850&ICS1=1&ICS2=110&ICS3=

Das ganze ist verknüpft mit dem Urheberrechtsgestz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html

Das gilt genau so lange wie das amerikanisch Äquivalent.

Interessant ist aber das hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__3.html
und das
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__24.html
Wobei wiederrum das beachtet werden muss:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__14.html

Was irgendwie im Klartext heißt: "nix ist klar" - nein es heißt meiner Auffassung soviel wie ich darf Bilder bearbeiten und Online stellen allerdings darf ich das ja nicht vorher auf meinen Rechner kopieren:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__16.html
Aber wenn das ganze über die Grenze von D veröffentlicht wurde gilt irgendwie auch das:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__17.html
Was mir wiederrrum erlauben würde das Bild auf meinen Rechner zu kopieren.
aber wenn ich etwas bearbeite gilt wiederrum das
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__23.html
was wiederrum heißt ich brauche die Erlaubniss des Urhebers.

Klar ist mir mitlerweile das ich immer Beweisen können muss das irgendwas mein Bild war wenn ich jemanden verklagen will weil der/die mein Bild gestohlen hat. Was irgendwie nicht leicht fallen würde.

Hat jemand da mehr Ahnung von und kann das mal etwas klarer stellen?
gepostet vor 19 Jahre, 8 Monate von Kallisti
IIRC gilt in Deutschland keinerlei Copyright, sondern lediglich, aber dennoch in vollem Umfang das Urheberrecht.

Du brauchst keine "copyright" note setzen, denn die Rechte hast du sowieso. Es gibt viele Leute die das nicht kapieren, Grafiken klauen, crosslinken und was auch immer. Dennoch verstoßen all diese Leute gegen das Gesetz.

Sobald du etwas erstellst und klar ist, dass du das getan hast (wenn z.B. dein Name draufsteht), stehen dir sämtliche Rechte zu.

Durch deine Lizenzgebung kannst du zwar anderen Benutzungsrechte zusichern, aber das Urheberrecht ist im Gegensatzt zum amerikanischen Copyright _nicht übertragbar_ und liegt immer bei dir.

Wichtig ist zudem ob es sich um "kulturelle Wertschöpfung" oder so ähnlich (hab das Wort nicht mehr genau im Kopf) handelt. Nur dann hast du etwas neues geschaffen, auf dass du Rechte hast. Das ist zum Beispiel im Klingeltonbereich sehr fraglich, kannst du bei den entsprechenden heise.de Artikeln ab und an nette Kommentare zu lesen.

Grafiken hmm kommt auf die Komplexität an. Ein 10x10 Pixel Icon kann leicht mal gleich aussehen, komplexe Grafiken schon weniger und wenn du dann beispielsweise eine unkomprimierte Bitmap davon hast oder die .psd Datei, kann dir schlecht jemand nachweisen, du seist nicht der Urheber....

Meist kann man aber crosslinking und Grafikenklau recht leicht erkennen, da reicht doch ein Blick auf die Seiten...
gepostet vor 19 Jahre, 8 Monate von ganovingen
IIRC gilt in Deutschland keinerlei Copyright, sondern lediglich, aber dennoch in vollem Umfang das Urheberrecht.

Die juristische Übersetzung von Copyright ist "Verwertungsrecht". Ohne dieses hätten Organisationsn wie z.B. die Gema keine Existenzgrundlage. Im wesentlichen erlaubt das Verwertungsrecht dem Urheber festzulegen, was andere Leute mit seinem Werk anstellen dürfen (oder auch nicht). Was viele nicht wahrhaben wollen: Der Urheber kann auch eine nichtkommerzielle Nutzung verbieten.

Zusätzlich kennt Deutschland noch das personenbezogene Urheberrecht. Das ist im Wesentlichen das Recht, sich als Urheber bezeichnen zu dürfen. Wie richtig erwähnt, kann dieses im Gegensatz zu den Verwertungsrechten nicht veräussert werden kann.

Beide Rechte sind für Deutschland im schon erwähnten Urheberrechtsgesetz verankert. In der Umgangssprache wir das Wort "Urheberrecht" darum häufig als Sammelbegriff für das ganze Thema verwendet (und damit auch als Übersetzung for "Copyright").

Die Grundlage für alle Copyright- und Urheberrechts-Gesetze weltweit ist die Konvention von Bern und ihre Folgekonventionen, welche man bei der WIPO findet:
http://www.wipo.int/copyright/en/
Als Folge ist die Rechtslage in den meisten Ländern sehr ähnlich, allerdings gibt es trotzdem nationale Traditionen und Unterschiede im Detail.


Sobald du etwas erstellst und klar ist, dass du das getan hast (wenn z.B. dein Name draufsteht), stehen dir sämtliche Rechte zu.

Es kann in der Tat nicht häufig genug wiederholt werden: Sobald du ein schutzfähiges Werk erstellt hast, ist es automatisch und ohne weitere Massnahmen auch schon geschützt. Eine Namensnennung ist dazu nicht notwendig, sondern hat reinen Informationscharakter. Wenn irgendwo kein Name drauf steht, dann ist das KEIN Freibrief zur lizenzfreien Nutzung!

Wenn du allerdings gegen einen Rechteverletzer vor Gericht ziehen willst, dann sieht die Beweislage um Grössenordnungen besser für dich aus, wenn du dein Werk vorher bei der zuständigen Organisation registriert hast. Das geht recht unbürokratisch und kostengünstig, macht aber trotzdem nur für relativ aufwendige Werke Sinn (z.B. eine komplette Web-Site). Ob ein Werk tatsächlich eine ausreichende "Schöpfungshöhe" hat, wird im Konfliktfall das Gericht entscheiden. In der Praxis fallen solche Entscheidung häufig sehr unterschiedlich aus, da es sich weitgehend um Ermessensfragen handelt.

Grundsätzlich ist noch zu beachten, dass das Copyright keine Ideen schützt. Es geht hier immer um den konkreten "schöpferischen Ausdruck". Das Konzept eines Browsergames ist also z.B. nicht schützbar. Dem Urheberrecht unterliegen "nur" das Layout, ggf. die Texte, die Grafiken, sowie natürlich der Code, welcher das Konzept konkret implementiert.
gepostet vor 19 Jahre, 8 Monate von Kallisti
Schöner Text, interessant, danke.

Gerade die Frage, wann denn die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist, ist doch aber zentral.
Da gab es meines Wissens einige sehr kontroverse Gerichtsurteile zu in letzter Zeit.


Ein anderer Streitpunkt sind ja zum Beispiel Softwarepatente. Gerade Trivialpatente wie zum Beispiel Scrollbars, Formularbuttons oder auch dinge wie "sich selbst startende interaktive Plugins in Browsern" sind doch völlig untragbar. Gerade eben kam ja zum Glück die Nachricht, dass europäische Parlament einen neuen Antrag von der Komission anfordert.

Was die meisten eben nicht verstehen ist, dass nur weil es kein Patent auf bestimmte Elemente in der Software gibt, das ganze kein Freibrief ist, anderen Code einfach zu kopieren.

Das hat das iptables Projekt eindrucksvoll bewiesen, als sie gegen den Routerhersteller (ich glaube es war Linksys) geklagt haben, der ihre Software einsetzte, aber die Lizenzbedingungen ignorierte (den Quelltext mitliefern, frei verfügbar anbieten, Änderungen wieder unter der GPL veröffentlichen müssen). Das war das erste mal, dass die GPL vor Gericht wirklich in Frage gestellt wurde, wenn auch nicht direkt, aber dennoch spielte sie ja mit in dem Fall und wurde als gültig betrachtet. Iptables hat das Verfahren gewonnen, Linksys wurde verurteilt.

Ich habe von Vortrag von demjenigen des Iptables Projektes, der das Verfahren angestrengt hat auf dem 21c3 gehört und war sowohl beeindruckt, als auch erschreckt. Er bekommt hunderte, tausende, unzählige Anfragen von Leuten in ähnlichen Situation. Es ist Alltag, dass Lizenzrechte (auch von großen Firmen) mit Füßen getreten und ignoriert werden. Nur weil niemand weiß, dass ein Produkt Fremdsoftware enthält, ist das keine Berechtigung sie zu verwenden ohne die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Das gilt auch für z.B. den firmeninternen Gebrauch!

Hier gibt es verschiedene Tricks um später nachzuweisen, wer den Code geklaut hat. Das fängt bei besonderen Variablen- und Funktionsnamen an, geht über spezielle Kommentare, bis zu bewussten Rechtschreibfehlern in Error- und Debugmessages. Somit lässt sich oft recht eindeutig ermitteln (auch ohne den Code zu sehen), dass dort geklaut wurde.

Nur weil zum Beispiel im Fall der Softwarepatente nicht erlaubt ist eine Scrollbar zu lizensieren, darf ich nicht einfach die jeweilige Scrollbarimplementation von jemand Anderem klauen. Das ist als würde ich annehmen, weil es kein Patent auf Konzessiv- und Klausalsätze gibt, dürfe ich fremde Autoren ohne Angabe der Quelle zitieren und es als meine Arbeit ausgeben.

Es ist ziemlich traurig, dass viele Benutzer das Urheberrecht im IT-Bereich nicht richtig kennen (oder wahrhaben wollen) und auch bekannte und große Dienste da nicht entgegenwirken, sondern diese Einstellung nur noch verstärken, wie zum Beispiel die Google Bildersuche. Klar ist die praktisch, aber dennoch sehr gefährlich in Sachen Patentrecht. Hier werden die Bilder ja quasi zur Weiterverwertung freigegeben...

Zu nichtkommerziellen Zwecken, die die Interessen des ursprünglichen Autoren nicht beeinträchtigen, finde ich es ja nicht so schlimm, vor allem wenn man ihm sogar noch einen gratis Link gibt. Das werden wohl auch die meisten Autoren so sehen. Wobei ich mir da auch rechtlich nicht ganz sicher bin. Ich darf ja fremde Zitate in Texten verwenden, wenn ich dies deutlich mache und den ursprünglichen Autor nenne. Wie ist das bei Grafiken? Darf ich diese auch einbinden, wenn ich den Autor nenne? Problematisch ist da wohl eher das Kenntlichmachen.

Z.B. bei einigen phpbb themes übertreiben es die Autoren absolut mit diversen copyright Informationen, die den theme fast unbenutzbar machen. Das ist dann immer schwer einen Weg zu finden bei dem man sie zwar würdigt, aber dennoch ein ansprechendes Design erzielt. Ich empfinde zum Beispiel "copyright blabla" Texte als sehr störend, vor allem in Grafiken.
gepostet vor 19 Jahre, 7 Monate von Crafty-Catcher
Es gibt ein neues Portal von der Regierung:
Nicht geschützt sind jedoch die einem Computerprogramm zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze. Das Urheberrecht bezieht sich stets nur auf die besondere Ausgestaltung eines geistigen Inhalts. Rechtlich gesehen ist es also ohne Probleme zulässig, ein eigenes Programm zu schreiben, das auf den Ideen einer anderen Software basiert oder das die gleiche Struktur aufweist. Praktisch wird es allerdings häufig problematisch sein, Ideen und Grundsätze zu erkennen, ohne hierbei zustimmungsbedürftige Nutzungshandlungen mit dem Computerprogramm vorzunehmen.


http://www.irights.info/index.php?id=31
gepostet vor 19 Jahre, 6 Monate von dreaddy
Dieses "mit diesem Haken erkennen sie an das sie ihr gesamtes Vermögen uns überweisen und niemals irgendetwas ähnliches wie unser Produkt entwickeln blabla" ist afaik eh nicht rechtsgültig.

Und was den Ideenklau angeht, noch ist es ja zum Glück (noch) erlaubt und kann daher auch schamlos ausgenutzt werden solange keine Bilder, Storyelemente und Namen aus dem Original übernommen werden.
Ideenklau mag etwas hart klingen, aber wenn man nicht irgendwo anders mal schauen darf und da die guten und lang erprobten Ideen rausziehen kann, wird das eigene Produkt wesentlich schlechter und das will eigentlich keiner ^^

Der Bilderurheberrechtskram ist wieder sone Sache, bei 99% gehts immer gut, einige werden verklagt und düfen dann mal ein paar hundert Euros zahlen

Genauso wie Rechtesbelehrungen eigentlich auch illegal sind ohne Lizenz und deswegen schon Foren verklagt wurden :roll:
gepostet vor 19 Jahre, 6 Monate von Amun Ra
Wie verhält sich die Rechtslage, wenn ich zm Beispiel für ein Game
oder die Homepage ein Foto von nem Porsche, Ferrari mache
und das dann, samt Daten und korrektem Namen ins Netz stelle ??!
Könnte der Hersteller da was unternehmen ?
gepostet vor 19 Jahre, 6 Monate von TheUndeadable
"Wie verhält sich die Rechtslage, wenn ich zm Beispiel für ein Game
oder die Homepage ein Foto von nem Porsche, Ferrari mache
und das dann, samt Daten und korrektem Namen ins Netz stelle ??!
Könnte der Hersteller da was unternehmen ?"

Klarer Fall von Urheberrechtsverstoß
gepostet vor 19 Jahre, 6 Monate von Chojin
Naja man könnte aber davon ausgehen das man beispielsweise die Bildrechte an seinem eigenen Automobil hat... sprich zum beispiel für eine private homepage um den anderen zu zeigen was man für einen tollen schlitten fährt.

nicht?
chojin
gepostet vor 19 Jahre, 6 Monate von Amun Ra
Aha interessant...
Haben dann Games wie z.B Time2Race Lizenzen für ihre Fotos erworben ?
Würde mich echt mal interessieren.

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