Die Antwort findet sich so hoffe ich wenn ich das alles richtig interpretiere hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html
Original von Gesetzbuch
(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Danach muss man ein Gewerbe anmelden sobald man beabsichtigt einen Gewinn zu erziehlen.
Wobei ich mich dann frage ob man ein Gewerbe auch dann anmelden muss wenn man versucht nur kosteneckend zu arbeiten?
Immerhin steht da deutlich man muss auch ein Gewerbe anmelden wenn das Gewinn erziehlen auch nur ein Nebenzweck ist.
Irgendwie lässt das ganze aber eine Reihe von Fragen offen.
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Eine andere Rechtsfrage ist für mich das Copyright.
Die Webseite des Copyright Amts in den USA ist hier zu finden:
http://www.copyright.gov
diese sagt ab wann und wie ein Werk geschützt ist und zwar hier:
http://www.copyright.gov/circs/circ1.html#hsc
Original von Copyright Amt
The way in which copyright protection is secured is frequently misunderstood. No publication or registration or other action in the Copyright Office is required to secure copyright. (See following Note.) There are, however, certain definite advantages to registration. See "Copyright Registration."
Was ja soviel heißt ein Werk ist automatisch geschützt.
Und wie? So: "Example: © 2002 John Doe"
Was soviel heißt, dass das Werk im Jahre 2002 erstellt wurde und zwar von John Dee.
Wie lange schützt das ganze? Bis der Erschaffer gestorben ist plus weitere 70 Jahre.
Viele werden sicher gleich gemerkt haben das der springende Punkt ist das es sich um ein amerikanisches Amt handelt.
Aber es gibt eine Überstzung nach der DIN 34 und ISO 16016 http://www.copat.de/lexikon/din34.htm
ISO hier: http://www.iso.org/iso/en/CatalogueDetailPage.CatalogueDetail?CSNUMBER=28850&ICS1=1&ICS2=110&ICS3=
Das ganze ist verknüpft mit dem Urheberrechtsgestz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
Das gilt genau so lange wie das amerikanisch Äquivalent.
Interessant ist aber das hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__3.html
und das
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__24.html
Wobei wiederrum das beachtet werden muss:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__14.html
Was irgendwie im Klartext heißt: "nix ist klar" - nein es heißt meiner Auffassung soviel wie ich darf Bilder bearbeiten und Online stellen allerdings darf ich das ja nicht vorher auf meinen Rechner kopieren:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__16.html
Aber wenn das ganze über die Grenze von D veröffentlicht wurde gilt irgendwie auch das:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__17.html
Was mir wiederrrum erlauben würde das Bild auf meinen Rechner zu kopieren.
aber wenn ich etwas bearbeite gilt wiederrum das
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__23.html
was wiederrum heißt ich brauche die Erlaubniss des Urhebers.
Klar ist mir mitlerweile das ich immer Beweisen können muss das irgendwas mein Bild war wenn ich jemanden verklagen will weil der/die mein Bild gestohlen hat. Was irgendwie nicht leicht fallen würde.
Hat jemand da mehr Ahnung von und kann das mal etwas klarer stellen?