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So leicht kann man verklagt werden

gepostet vor 19 Jahre von Mays
So was habe ich echt noch nie gesehn, wusste noch nicht mahl das man so was machen kann. Ich denke jeder hat schon etwas davon mitbekommen, aber was meint ihr dazu?
Nur so als Frage ist man normalerweiße vor soetwas nicht abgesicher?

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

seht selbst
gepostet vor 19 Jahre von woodworker
ich finde soetwas ok

man muss halt drauf achten welche namen sich die mitgleider nehmen
mann muss ja auch drauf achten was geschreibne wird in den foren




PS: das mit den namen die marken sind finde ich sollte man zuerst darüber informiert werden und dann erst verklagt werden weil kein normaler mensch kann alle marken namen im kopf haben

PPS: genau so sthets ja auch in dem brief
gepostet vor 19 Jahre von neit
Also ich glaube das siehst du falsch, das Anwaltsschreiben ist eine Abmahnung, wenn er sich da nicht ganz geschickt rauswinden kann (er hat ja auch die Öffentlichkeit eingeschaltet, Artikel dazu war auch auf Heise), muß er dem Anwalt mindestens die ~5000€ Gebühren für die Abmahnung zahlen - und das ohne Vorwarnung.

Ich finde sowas erhlich gesagt auch ziemlich bescheiden.
gepostet vor 19 Jahre von Savok
Hier muss eindeutig eine Gesetzänderung her. Es kann nicht sein, dass jeder nach Lust und Laune eine Abmahnung schreiben kann und die Kosten hierfür dem "Empfänger" aufs Auge drückt. Solche Leute haben meist nur finanzielle und betrügerische Absichten im Sinn, hier gehts nur ums Geldscheffeln, nicht um die eigentlich Sache für die man Zahlen soll. Unwissende werden hier durch hohe Beträge und kurze Fristen zu überstürzten Handlungen getrieben, solchen Abzockern (sowohl Mandanten als auch deren Anwälten) muss ein Riegel vorgeschoben werden. Mit solchen Handlungen schaden sie nämlich nicht nur denjenigen, denen sie das Geld abnehmen (oft unberechtigt, wie man an dem aktuellen Beispiel sieht) sondern auch dem Ruf der Anwälte, der sowie schon sehr schlecht ist, wegen den Aktionen solcher schwarzen Schafe.

Im aktuellen Fall würde ich die Gegenklage einreichen, da erstens die Fakten eindeutig für den Forenbetreiber sprechen und zweitens durch die Publikmachung solche Abzocker hoffentlich abgeschreckt werden.

Wenn da nichts geschieht, haben wir bald Zustände wie in Amerika, wo Firmen verklagt werden weil sie nicht in der Gebrauchsanweisung erwähnen, dass man Haustiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf.
gepostet vor 19 Jahre von Mays
Mahl so aus neugier, wie würdet ihr reagieren wenn ihr auf einmahl so was bekommt, muss jetzt nicht gerade ein Forum sein, zum Beispiel im Spiel, weil sich ein User mahl mit einem "nicht erlaubten" Namen anmeldet und sein Profil danach richtet?

Ich wäre damit völlig überfordert.

Wie sichert man sich den gegen so was?
Einfach beim Impressum nicht nur das mit den Externen-Links erwähnen, sondern auch das man nicht für die Usernamen und deren Profil verantwortlich ist. Das hört sich aber blöd an
gepostet vor 19 Jahre von Midil
Solche Abmahnungen können unzulässig sein, da möglicherweise die Vorschrift des § 13 Abs. 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingreift. In dieser Regelung heißt es:
„Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.“

Den Beweis darüber, ob ein solcher Missbrauch vorliegt, hat allerdings der Abmahnungsempfänger zu führen.

Ich würde in diesem Fall zunächst mal prüfen, ob in diesem Fall die Markenfirma den Rechtanwalt beauftragt hat eine Abmahnung zu schreiben. Ich würde versuchen eine Genehmigung der Firma für diesen einen Fall zu bekommen, mit der Verpflichtung den Namen unverzüglich zu löschen.
Dann würde ich gegen die Abmahnung unter Berufung auf oben benannten Artikel eine Gegenklage einreichen.

[Edit: hab eben erst alle gelesen. voll coll was der rechtsanwalt das geschrieben hat. ich denke in diesem Fall ist es wirklich offensichtlich dass hier nur Geld verdient werden soll. ]
gepostet vor 19 Jahre von schokofreak
Mir fällt auf, dass die Gegenpartei zwei mal versucht hat, kontakt aufzunehmen. BEVOR sie zu diesem drastischen Schritt gezwungen wurde.

Fazit: Der mann hat sich das ganze selber eingebrockt. Warscheinlich wäre die ganze sache vom Tisch gewesen, wenn er bei der ersten Kontaktaufnahme des Anwaltes der Gegenseite sofortig:
- sämtliche Seiten wo der Markenname sichtbar war vorübergehend offline genommen hat (alles mal in unsichtbaren bereich stellen; user vorübergehend sperren)
- dem Anwalt die AGB des Forums gesendet hat

Damit dürfte klar sein, dass:
- das ein Problem des Users ist und nicht des Betreibers (siehe AGB usw)
- das man sich korrekt verhält

Vergleichts damit:
wenn ich ein Gebäude habe. Auf dieses schmiert wer Anti- Werbung drauf (Coca Cola Stinkt). Ich merke das nicht.
Wenn man mich nun darauf hinweist hab ich die Chance da noch rauszukommen. Wenn ich die Hinweise (wie offensichtlich getan) ignoriere; so hab ich es unterlassen da einzuschreiten.

Man ist nicht dafür verantwortlich, was ein Vandale an meine Mauern schreibt. Genauso wenig ist man (AGBs sei dank) dafür verantwortlich was ein User in einem Forum schreibt.
Wenn ein user rechtsradikale inhalte schreibt, bin ich aus dem schneider solange ich dies nicht merke / solange man mich nicht darauf hinweist. erst wenn ich dann nix tue, mach ich mich mitschuldig.

Was so viel bedeutet wie: selber schuld. Nächstes mal besser wenn so n anwalt anruft kucken wie man problemen aus dem Wege geht.
Btw... gibt ja auch n anderen User in diesem Forum, welcher höchst warscheinlich nun wohl eingeklagt wurde, da er auf die eingeschriebenen Briefe an seine Adresse nicht reagiert hat?

Gruss
gepostet vor 19 Jahre von neit
Original von schokofreak
Mir fällt auf, dass die Gegenpartei zwei mal versucht hat, kontakt aufzunehmen. BEVOR sie zu diesem drastischen Schritt gezwungen wurde.


Woraus entnimmst du das? Habe ich irgendwas übersehen?
gepostet vor 19 Jahre von gemuese_garten
Also mal im ernst. Nehmen wir an du hast eine Lieblingsbiersorte (nur ein Beispiel), und benennst dich in einem Forum nach der.
Kommst du auf die Idee, was das hinter sich zieht?
gepostet vor 19 Jahre von plötz
Original von neit
Original von schokofreak
Mir fällt auf, dass die Gegenpartei zwei mal versucht hat, kontakt aufzunehmen. BEVOR sie zu diesem drastischen Schritt gezwungen wurde.


Woraus entnimmst du das? Habe ich irgendwas übersehen?

Ich denke er dachte es aus diesen Punkten herausgelesen zu haben:

Entwicklung:

# Montag, 13.06.2005 - Gespräch mit gegnerischem Rechtsanwalt erfolglos
# Freitag, 17.06.2005 - Keine Reaktion des gegnerischen Rechtsanwalts


Die Gegenanwälte sind meiner Meinung nach aber diejenigen die geklagt haben, weil derjenige der diese Seite gemacht hat von 'Ironsport.de' kommt und somit gegnerische Anwälte als die bezeichnet, die geklagt haben!

Oder irre ich mich?
gepostet vor 19 Jahre von Midil
die beiden Kontaktaufnahmen beziehen sich auf den Anwalt des Foreninhabers. Dieser Anwalt hat versucht die Gegnerischen Anwälte, die der Marke, zu kontaktieren
gepostet vor 19 Jahre von Kampfhoernchen
Ich sag da nur:
Deutsche Bürokratie.

Nur in Amiland kann man wegen noch sinnloseren Sachen verklagt werden (Stichwort: Katze in Microwelle, "Vorsicht, heiß" bei Mc-Doof-Kaffee)

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