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Was darf wann geloggt werden?

gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von mcules
Welche Daten darf man nun eigentlich noch loggen?
Mir wurde gesagt, das man nurnoch dann etwas loggen darf, wenn eine schwere Straftat vorliegt.
Möchte da gerne sicher gehen, da ich mich gerade in einer Streitigkeit befinde und weiß was ich noch an Daten haben darf ^^
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von Haroeris
Also, wer Dir das gesagt hat, redet Müll
Du kannst vom Prinzip alles mitloggen, ausnahme hierbei wären private Nachrichten der Spieler untereinander. diese fallen ins "Briefgeheimnis" mit rein.
Nu mußt du deinen Spielern vorab informieren, was und aus welchem Grund du Aktionen mitloggst. Dieses kann man auch pauschal umschreiben im Sinne von
"Alle Aktionen im Spiel werden mitgeloggt aus zweierlei Gründen. Dieses wären Multiaccount- Überprüfung und natürlich die Vereinfacherung der Bugsuche."
Ob du dann alle mitloggst, oder nicht .... bleibt dann dir überlassen.
Der Gesetzgeber sieht vor, wenn du Daten der Spieler (und somit auch die Logdaten) verwendest, das du die nur solange verwenden darfst, wie es dringend nötig ist.
Wenn du z.B. bei der Multisuche die IP's überprüfst (z.B. Login-IP) und dieses aufgrund Eurer internen Regeln erst bei mehrfachen Verstoß sanktionierst, kommst du ohnehin nicht umher, Daten zu speichern.
Überprüfst du z.B. nur 1x im Monat, wäre somit die Speicherung für 2 Monate zwingend erforderlich ...
VG
Mike
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von Kallisti
Auch Nachrichten der Nutzer darfst du mitloggen.
Prinzipiell kannst du alles und jedes loggen, was du fuer den Betrieb deines Services fuer notwendig haeltst. Solang die Daten nicht oeffentlich gemacht werden (Zugriff im Internet ohne Passwortschutz moeglich = Veroeffentlichung), solltest du nichts zu befuerchten haben.
Du darfst lediglich keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben. Die E-Mail Adresse waere z.B. etwas im Bereich persoenliche Daten... Wie es dann bei Einwegmailern und Adressen aussieht, die verschiedene nutzen, weiss ich nicht... Denke ist ziemliche Grauzone. Bei der IP-Adresse wird bereits darueber gestritten, weil eine Zuordnung IP-Adresse -> User in den meisten Faellen nicht 1:1 erfolgen kann, koennte man mit etwas Wohlwollen aber auch als persoenliches ansehen.
Name, Adresse, Konto-Daten etc... sind auf jeden Fall persoenliche Daten, falls das Spiel z.B. wegen des Payment-Systems dergleichen abfragt.
Darfst halt nichts veroeffentlichen, was jemandem den Rueckschluss auf Daten der realen Person erlauben wuerde oder mit anderen Worten nichts was irgendwelche Daten personenbezogen macht... Aber fuer dich als Betreiber hast du alle Freiheiten.
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von mcules
Und wie sieht es mit der Nutzung der Daten aus wenn man Anzeige gegen jemanden erstatten will? Was darf ich da nutzen und an die Polizei weiter geben?
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von TheUndeadable
> Was darf ich da nutzen und an die Polizei weiter geben?
Die Polizei darf nur die Daten anfordern, die sie auch verwerten darf. Wenn die Polizei korrekt arbeitet, wird sie dir sagen, welche Daten du übergeben darfst. Übergibst du zuviel Daten, werden sie selbstverständlich von der Polizei vernichtet/nicht ausgewertet.
Eine Polizei wird keine Daten anfordern, auf die sie keinen Zugriff hat.
Wie die Realität aussieht, ist bekannt. Es liegt an dir, ob du für deine Nutzer deinen Kopf hinhalten möchtest.
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von mcules
Es geht nicht um eine Anfrage eines Benutzers sondern um mich selbst.
Hatte in einem anderen Thread schonmal gesagt das ich böse Probleme mit einem User habe und ich Anzeige erstatten möchte.
Es ist halt die Frage welche Daten ich der Polizei geben darf und welche nicht.
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von Alex deLarge
Na, wenn du ihn anzeigen möchtest, solltest du dir ohnehin einen Anwalt suchen. Der kann dann auch diese Fragen klären - hier kennt niemand die Rechtslage genau, eine verbindliche Auskunft in der Richtung können wir ohnehin nicht geben.
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von Haroeris
hm...
also du darfst erstmal keine Daten des Spielers herausgeben. Auch würde ich der Polizei nicht einfach so die Daten geben.
Die Polizei kann (und sollte) über die Staatsanwaltschaft ein Auskunftsersuchen nach dem TMG dir zukommen lassen.
Auf Grundlage des Auskunftsersuchen bist du dann berechtigt die Daten herauszugeben.
Allerdings stimme ich meinem Vorredner zu, einen Rechtsbeistand damit zu beauftragen, da auch das TMG Grenzen hat (i.Vbdg. mit dem Postgeheimnis).
VG
Mike
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von mcules
Auf gut Deutsch muß ich zur Polizei, sagen das ich Anzeige erstatten möchte aber die Daten nicht herausgeben darf, warten bis mir die Staatsanwaltschaft einen Brief schreibt, watschel dann wirder zur Polizei und gebe denen die Daten.
*rofl* Auch nicht schlecht!
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von schnitter
Ich nehme an, dass dir die weitere Vorgehensweise mitgeteilt wird, sobald du Anzeige erstattest. Frag' doch einfach mal nach.
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von Sarge
Du solltest erst einmal zu deinem Anwalt gehen und klären was du eigentlich tuen willst, Strafanzeige, Strafantrag (vermutlich eher wenn du direkt betroffen bist) oder doch nur ein zivilrechtliches Verfahren einleiten?
Viel interessanter als welche Daten ist nämlich ersteinmal was der Nutzer getan hat und ob dies überhaupt eine Straftat war oder ob das vielleicht nur zivilrechtlich verfolgbar ist
gepostet vor 16 Jahre, 6 Monate von mcules
War eine Straftat und das lustige daran ist eigentlich, das die Polizei da noch weniger Ahnung davon hat als wir ^^ (kein Scherz)

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