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Werbung in Emails

gepostet vor 18 Jahre von faint
Hallo,
vorhin hatte ich eine nette Unterhaltung mit einem anderen Studenten, in der es um Werbung in Emails ging. Wir waren uns nicht ganz einig inwiefern das zulässig ist. Viele von euch kennen sicher die automatische Erinnerungsmethode den Spieler per Email zubenachrichtigen das er inaktiv sei etc. Jetzt meine Frage:
Darf, ich benutze nun extra nicht "kann", man in diesen Emails
Werbung schalten und dafür Geld kassieren? Oder generell
Werbung einblenden, z.b. Bannerwerbung von anderen Games
o.ä. ?
Ich bin gespannt,
Gruß faint
gepostet vor 18 Jahre von Drezil
wenn dein user einverstanden mit dem "newsletter"ist und man ihn abbestellen kann, dann eigentlich schon .. aber ianal
gepostet vor 18 Jahre von doomsday
Soweit es um spielrelevante Gründe für den Emailversand gibt - zum Beispiel die Inaktivitätswarnung - sollte das kein Problem sein, es besteht ja eine Vertragsbeziehung gegenüber dem Spieler. Allerdings würde ich es nur dezent einsetzen und auch deutlich vom eigentlichen Inhalt der Email trennen und kenntlich machen das es Werbung ist.
gepostet vor 18 Jahre von faint
Es soll kein Newsletter in dem Sinne sein sondern eine
automatische vom System verschickte Inaktivitätswarnung.
Kann ich zusammenfassend nun sagen das Werbung ok
ist ohne Ärger zubekommen wegen welchen Gründen auch
immer? gut
gepostet vor 18 Jahre von Miphois
Wenn du in diesen in Anführungszeichen "wichtigen" Mails Werbung schaltetst musst du aber auch damit rechnen, dass diese als Spam deklariert werden und zum Teil dann gar nicht mehr ankommen.
Am schlimmsten ist dann wenn dein Mailserver in Blacklisten landet. Das dauert Wochen bis die wieder draussen sind, glaubs mir.
Und nein ich hatte nie Werbung drin und es ist trotzdem passiert.
gepostet vor 18 Jahre von MagicForrest
Das versenden von Werbung die nicht von dir stammt, ist nur legal wenn du in den AGB nicht "Die Daten werden nicht an dritte weitergegeben" o.ä. hast.
Auch wenn du die Emailadressen in dem Sinne nicht weitergibst, fällt das unter das Kommunikations- und Datenschutz-gesetz.
Hatte vor einiger Zeit die selbe Frage, die Antwort kam von meinem Rechtsanwalt.
gepostet vor 18 Jahre von faint
Klasse, eine solche Fachantwort hatte ich gesucht, danke!
gepostet vor 17 Jahre, 11 Monate von Tron
Vom Rechtlichen einmal abgesehen:
Schon im Interesse der Spieler sollte man grundsätzlich bei betriebsrelevanten Mails von Werbung und ähnlichem Schickimicki absehen.
Wenn Werbefinanzierung benötigt wird, ist es ihnehin besserer Stil, dies den Spielern zu erklären und sie vielleicht zu bitten einen Newsletter zu beziehen, mit dem Hinweis, daß er Werbung enthalten wird, desgleichen sollten die AGB's nicht missverständlich sein in diesem Punkt.
my2c
Stefan

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