Ich denke jeder kennte diese kurzen Lizenzen oder Regeln in den Readme Dateien von hobbymässigen opensource Entwickler. Hätten diese Regeln in einem Rechtsstreit überhaupt Aussagekraft oder könnten die genauso gut ignoriert werden?
Ich frage deshalb, weil ich in Zukunft meine Projekte wieder wie früher opensource machen möchte (mit gewissen Einschränkungen, die mir keine bestehende Lizenz bietet). Mich würde natürlich vor allem die Rechtslage in der Schweiz interessieren aber ich geh mal davon aus, dass sie gleich oder zumindest ähnlich im grossen Kanton (:roll:, Deutschland) ist.
Wie wirkungsvoll sind selbstgeschriebene Lizenzen?
gepostet vor 18 Jahre, 7 Monate von pl-online
gepostet vor 18 Jahre, 7 Monate von MrMaxx
Ohne rechtlichen Beistand würde ich nicht anfangen eigene Lizenzen zu kreieren.
Du kannst dein Werk aber auch einfach nicht Lizensieren. Dann gilt automatisch das Urheberrecht. Dieses verbietet eine Nutzung ganz gleich welcher Art, ohns dein Einverständnis. Eigentlich ist das Urheberrecht die restriktivste Lizenz, die du dir vorstellen kannst.
Ich nehme mal an, das du dein WErk anderen zugänglich machen möchtest.
Vielleicht möchtest du erst unter http://creative-commons.org/ nachschauen, ob du eine passende Lizenz findest.
Der Lizenzwizard hilft dir auch schnell weiter. Hier kannnst du deine Lizenz aus sehr einfachen Angaben zusammenklicken : http://creativecommons.org/license/?jurisdiction=de .
Falls dir das nicht weiterhilft kann ja vielleicht jemand anderes hier aus dem Forum ein paar andere Lizenzmodelle vorstellen.
Bis denne ...
Maxx
** EDIT ** Irgendwie fällt mir beim lesen meiner eigenen Nachricht auf, das ich deine Fragen garnicht richtig gelesen habe Jedenfalls antworte ich ein wenig an dir Vorbei...hehe
Du kannst dein Werk aber auch einfach nicht Lizensieren. Dann gilt automatisch das Urheberrecht. Dieses verbietet eine Nutzung ganz gleich welcher Art, ohns dein Einverständnis. Eigentlich ist das Urheberrecht die restriktivste Lizenz, die du dir vorstellen kannst.
Ich nehme mal an, das du dein WErk anderen zugänglich machen möchtest.
Vielleicht möchtest du erst unter http://creative-commons.org/ nachschauen, ob du eine passende Lizenz findest.
Der Lizenzwizard hilft dir auch schnell weiter. Hier kannnst du deine Lizenz aus sehr einfachen Angaben zusammenklicken : http://creativecommons.org/license/?jurisdiction=de .
Falls dir das nicht weiterhilft kann ja vielleicht jemand anderes hier aus dem Forum ein paar andere Lizenzmodelle vorstellen.
Bis denne ...
Maxx
** EDIT ** Irgendwie fällt mir beim lesen meiner eigenen Nachricht auf, das ich deine Fragen garnicht richtig gelesen habe Jedenfalls antworte ich ein wenig an dir Vorbei...hehe
gepostet vor 18 Jahre, 7 Monate von woodworker
zu aller erst IANAL
zu deiner 1. frage ja die haben bestand den du bist mit der nutzung der software einen vertrag eingegangen und wenn einer klagt weil du dich nicht an die lizenz hällst wird der zu 99% recht bekommen.
du kannst so viele lizenzen schreiben wie du lustig bist
und so lange die nicht gegen geltendes recht verstoßen sind sie auch gültig
natürlich muss dann eine sogenanten salvatorische klausel rein die besagt was mit der lizenz passiert wenn ein oder mehrer punkte halt unwirksam werden
aber bei den meisten Opensource Lizenzen kann man eigene einschränkugnen und erweiterugnen hinzufügen
aber ich bin vertreter der MIT Lizenz - ist so mit die einfachste Opensource Lizenz
damit kann jeder das nutzen wie er will - noch etwas freie wäre public domain - was so viel heist wie das etwas keinem Uhrheberrecht unterliegt
Wenn du aber evtl mit $Programm geld verdienen willst lizensiere es unter der GPL und für leute die die nicht haben wollen biete eine Kommerzielle Kuaflizenz an
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain
http://de.wikipedia.org/wiki/MIT-Lizenz
zu deiner 1. frage ja die haben bestand den du bist mit der nutzung der software einen vertrag eingegangen und wenn einer klagt weil du dich nicht an die lizenz hällst wird der zu 99% recht bekommen.
du kannst so viele lizenzen schreiben wie du lustig bist
und so lange die nicht gegen geltendes recht verstoßen sind sie auch gültig
natürlich muss dann eine sogenanten salvatorische klausel rein die besagt was mit der lizenz passiert wenn ein oder mehrer punkte halt unwirksam werden
aber bei den meisten Opensource Lizenzen kann man eigene einschränkugnen und erweiterugnen hinzufügen
aber ich bin vertreter der MIT Lizenz - ist so mit die einfachste Opensource Lizenz
damit kann jeder das nutzen wie er will - noch etwas freie wäre public domain - was so viel heist wie das etwas keinem Uhrheberrecht unterliegt
Wenn du aber evtl mit $Programm geld verdienen willst lizensiere es unter der GPL und für leute die die nicht haben wollen biete eine Kommerzielle Kuaflizenz an
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain
http://de.wikipedia.org/wiki/MIT-Lizenz
gepostet vor 18 Jahre, 7 Monate von pl-online
Diese MIT oder X-11 Lizenz hört sich für mich noch interessant an. Allerdings nicht für alle Projekte. PLANET LEAGUE bspw. ist mir zu wertvoll um es in eine solch freie Lizenz zu geben, nach 2 Jahren Entwicklung hat das Projekt inzwischen auch entsprechenden ideelen Wert für mich. Ich danke dir noch für den Hinweis auf die salvatorische Klausel. Was IANAL angeht hast du dafür scheinbar ein grosses Allgemeinwissen.
gepostet vor 18 Jahre, 7 Monate von Chojin
Nur weil ich das leider noch nicht rausgehört habe... was soll den genau deine eigene lizenz aussagen? Was willst du erlauben und was unterbinden?
reg4rds
chojin
reg4rds
chojin
gepostet vor 17 Jahre, 11 Monate von bed
Original von MrMaxx
Der Lizenzwizard hilft dir auch schnell weiter. Hier kannnst du deine Lizenz aus sehr einfachen Angaben zusammenklicken : creativecommons.org/license/?jurisdiction=de .
Sehr nett, hatte ich noch gar nicht gesehen, obwohl ich mich ja viel mit CC-lizensierter Musik beschäftige.
gepostet vor 17 Jahre, 11 Monate von TheUndeadable
Zur salvatorischen Klausel: dejure.org/gesetze/BGB/306.html . Sie ist im BGB so oder so enthalten und damit laut vielen Juristen überflüssig.
gepostet vor 17 Jahre, 11 Monate von Tron
Die salvatorische Klausel schadet aber auch nicht, und mag eventuell hilfreich sein, wenn vielleicht mal nicht allein bundesdeutsches Recht beteiligt ist
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, d.H. daß es keine zwingende Form gibt, in der Vereinbarungen abgefasst sind. Zu beachten ist allerdings, daß Vereinbarungen unwirksam werden, wenn sie gegen geltendes Recht oder die sog. "guten Sitten" verstoßen.
Beispiel:
"Mit der Installation dieser Software geht der Kunde einen unkündbaren Vertrag mit dem Anbieter ein." <- Nein
"Der Benutzer verpflichtet sich, dem Anbieter ein Foto seiner kleinen Schwester im Badeanzug zu schicken" <- Ebensowenig
Ansonsten kann man seine Lizenz recht frei verfassen, man sollte nur genau wissen, was man dami erreichen will.
Den Rat, bei einer Lizenz auf bewährte Vorlagen zurückzugreifen oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, kann ich nur unterstützen.
Gruss, nal-Stefan
Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, d.H. daß es keine zwingende Form gibt, in der Vereinbarungen abgefasst sind. Zu beachten ist allerdings, daß Vereinbarungen unwirksam werden, wenn sie gegen geltendes Recht oder die sog. "guten Sitten" verstoßen.
Beispiel:
"Mit der Installation dieser Software geht der Kunde einen unkündbaren Vertrag mit dem Anbieter ein." <- Nein
"Der Benutzer verpflichtet sich, dem Anbieter ein Foto seiner kleinen Schwester im Badeanzug zu schicken" <- Ebensowenig
Ansonsten kann man seine Lizenz recht frei verfassen, man sollte nur genau wissen, was man dami erreichen will.
Den Rat, bei einer Lizenz auf bewährte Vorlagen zurückzugreifen oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, kann ich nur unterstützen.
Gruss, nal-Stefan
gepostet vor 17 Jahre, 7 Monate von Haroeris
Original von TheUndeadable
Zur salvatorischen Klausel: dejure.org/gesetze/BGB/306.html . Sie ist im BGB so oder so enthalten und damit laut vielen Juristen überflüssig.
Na na na...
du verwechselst da etwas....
der 306 sagt, das der Vertrag bestehen bleibt, allerdings nicht die AGB (und somit auch die salvatorische Klausel!) unbedingt Inhalt des Vertrages geworden sein müssen!