mmofacts.com

Zusatz für MonstersGame

gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von DerProgrammierer78
Hallo zusammen,
Ich habe einen Zusatz für MonstersGame programmiert. Einen kleinen Browser, der einem das Spielen vereinfacht und viele unnötige Klicks abnimmt. Ausserdem sorgt das Programm für mehr Übersicht, wenn man auf mehreren Server gleichzeitig spielt.
Wenn jemand von euch MG spielt, kann er diese Software ja mal testen und seine Meinung dazu sagen. Verbesserungsideen werden immer gerne genommen.
Diese Software ist Freeware und absolut kostenlos !!!
Es sind ALLE Server eingespeichert und man erreicht wichtige Punkte über Direktlinks. Ausserdem ist ein Notizfeld für Notizen enthalten.
Bei dieser Software handelt es sich um ein kleines Tool, dass einem das Spielen des Onlinerollenspiels MonstersGame wesentlich vereinfacht !!!
Es sind ALLE Server eingespeichert und man erreicht wichtige Punkte über Direktlinks. Ausserdem ist ein Notizfeld für Notizen enthalten.
Link zum Projekt: [ZENSIERT da offensichtlich im Spiel nicht erlaubt]
Features:
- Alle Server eingespeichert
- Direktlink zu Status
- Direktlink zu Waffen
- Direktlink zu Rüstungen
- Direktlink zu Tränke
- Direktlink zu Ringe
- Direktlink zu Friedhof
- Direktlink zu Wächter
- Direktlink zu Waffenstätte
- Direktlink zu Raubüberfall
- Auswertung des Gesamtwertes der eigenen Artikel
- Zeigt nur die eigenen Server an
- 2 Eigene URLs für Forum und Clanseite
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Drezil
war sowas nicht per agb verboten?
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass men gesperrt/gelöscht werden kann, wenn man den verwendet .. WENN es bemerkt wird
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Bringer
Original von Drezil
war sowas nicht per agb verboten?
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass men gesperrt/gelöscht werden kann, wenn man den verwendet .. WENN es bemerkt wird

nicht per AGB, aber durch die spielregeln:
§6 Das Verwenden von Skripten und Bots oder ähnliches dieser Art ist verboten und führt zum Löschen des Accounts. Unter Scripte/Bots fallen Programme, die Aktionen egal welcher Art automatisch oder manuell durch den Benutzer in einem Spielaccount ausführen oder Daten aus Spielseiten auslesen. Darunter fällt auch der Gebrauch von Linktauschbörsen und sämtliche Internetdienste, die automatische Linkklicks ermöglichen!

nun eigentlich wie nachzulesen nichtmal "genau" durch diese ist irgendwie ne grauzone, denn es wird geschrieben "ähnliches dieser Art" und ich denka dadurch wird auch vorliegendes "hilfeprog" verboten
Aber ich gehe davon aus das es sofort verboten werden würde wenn der Communitymanager davon wind bekommt^^ ist zwar ein feiner kerl, aber bei "erleichterungen" kennt er keine gnade (glaubts mir *g ich hab dort ein halbes jahr moderator im board gespielt)
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von DerProgrammierer78
Also dieses Programm wird auch von Mitarbeitern des MG-Forums und einem Game-Operator unterstützt. Ich habe die genehmigung dieses Programm zu nutzen, anzubieten und zu bewerben.
Es ist zu 100% legal !
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Kriegsfalke
wenn es schon legal ist, dann stellt sich mir nur die Frage:
Brauchen wir nach der reflink Schwemme noch mehr von diesem 'Spiel'?
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Bringer
Original von DerProgrammierer78
Also dieses Programm wird auch von Mitarbeitern des MG-Forums und einem Game-Operator unterstützt. Ich habe die genehmigung dieses Programm zu nutzen, anzubieten und zu bewerben.
Es ist zu 100% legal !

gut, dann erlaube mir doch bitte dies nachprüfen zu lassen, ich kenn da noch 'n paar leute direkt in der firma einfach nen link zum prog, ich setz mich dann mal mit Tommel auseinander und hake nach
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Nat[Die Kreuzzuege]
Original von Kriegsfalke
wenn es schon legal ist, dann stellt sich mir nur die Frage:
Brauchen wir nach der reflink Schwemme noch mehr von diesem 'Spiel'?

hab auch shcon satt von dem spiel ich fands ja mal ganz nett aber
1. diese ganzen reflinks nerfen
2. in diesem spiel hat man nur mit einem Pa eine chance udn das ist nix merh als geldmacherei
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von SmokeyMcPott
Wie wärs, wenn man da noch einen Spam-Bot für Gästebuch-Spamming einbaut? Der skribbelt dann den Reflink des Benutzers in ein paar 100 Blogs/GBs. DAS wäre doch mal was...
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Nagila Hawa
Wäre doch eigentlich Blödsinn solche Programme zu verbieten. Die Hersteller versuchen ihre Menüführung so einfach wie möglich zu gestalten, da ist es doch umso besser, wenn die Spieler ihnen diese Arbeit abnehmen.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Störti
[...] die Aktionen egal welcher Art automatisch oder manuell durch den Benutzer in einem Spielaccount ausführen oder Daten aus Spielseiten auslesen. [...]

Man anders gedacht: Was macht der Firefox oder jeder andere Browser eigentlich anderes als Daten aus Spieleseiten auszulesen und manuelle Ausführung von Aktionen in einem Spielaccount zu ermöglichen?
Dass solche kostenlosen Spielerleichterungen, welche über extra Menüs einen schnelleren Zugriff auf relevante Spielinhalte geben, den Betreibern ein Dorn im Auge sind, ist doch wohl verständlich. Immerhin wollen die Betreiber von solchen Spielen den Nicht-PA-Spielern so wenig wie möglich Kompfort oder Spieltiefe bieten, dass sie zwar da bleiben, aber dennoch überlegen, sich für Geld einen PS zu holen. Durch diesen MG-Browser können kostenlose Spieler einige dieser Features nutzen, ohne dem Betreiber Geld zu hinterlassen.
Darum sollte es mich wundern, wenn sowas vom Betreiber von MG erwünscht ist...
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von None
Original von Störti
[...] die Aktionen egal welcher Art automatisch oder manuell durch den Benutzer in einem Spielaccount ausführen oder Daten aus Spielseiten auslesen. [...]

Man anders gedacht: Was macht der Firefox oder jeder andere Browser eigentlich anderes als Daten aus Spieleseiten auszulesen und manuelle Ausführung von Aktionen in einem Spielaccount zu ermöglichen?
Mal ganz davon abgesehen: niemand kann Daten oeffentlich sichtbar mittels HTTP zur Verfuegung stellen und rechtliche Einwaende gegen das Auslesen sepzieller Inhalte bzw. der gesamten Webseite erheben. Sowas kann ich - wenn ueberhaupt - nur durchsetzen mit minimaler Sicherung der Daten und eigenem Client.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von COrthbandt
Falsch. Ich kann in meinen AGB festlegen was ich will, solange es nicht sittenwidrig im Sinne des BGB ist.
Bei uns ist z.B. auch klar geregelt, dass irgendwelche Makroscripts, speziell für's Spiel angepasste Browser usw nicht zulässig sind. Einen einfachen Klickbot hat man mit GreaseMonkey in 5 Minuten fertig. Es ist mein gutes Recht das zu verbieten wenn es meinem Geschäftsmodell (free + premium) zuwiderläuft.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von None
Original von COrthbandt
Falsch. Ich kann in meinen AGB festlegen was ich will, solange es nicht sittenwidrig im Sinne des BGB ist.

Ja, aber das BGB ist da sehr offen (BGB § 307 Absatz 2).
Es stellt sich die Frage welcher Natur solche Vertraege im Internet sind. Und ab da wirds alles andere als klar in der Rechtssprechung.
Man sehe sich den Fall von 2003 an: lexetius.com/2003,1296
Lesenswert und wichtig ist Absatz 4.
Demnach wird klar ersichtlich was erlaubt ist: ich darf also alle oeffentlichen Inhalte - also alles was nicht geschuetzt ist - auslesen und ausgeben solange ich bei der Ausgabe die URI mitangebe. Das geht auf besagten § 307 zurueck.
Also so einfach ist die Sache nicht und man bewegt sich hier noch etwas in der grauen Zone. Wo nimmst du die Rechtssicherheit her? Meines Wissens gabs da keine Urteil bisher zu dem Thema (wenn doch waers interessant es mal zu lesen).
Sicher ist die Frage zu Klickbots eine andere, aber die Tendenz der Rechtssprechung geht doch eher zu Lasten der Anbieter. Wobei du mit "Makroscripten" da auf einer sicheren Seite als die meisten bist.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von TheUndeadable
> Einzelne Artikel daraus macht sie auch im Internet auf ihren Websites öffentlich zugänglich.
Ein Browserspiel ist nicht öffentlich zugänglich, sondern erst nach Anmeldung.
> also alles was nicht geschuetzt ist

Ein BG ist 'geschützt', da eine Anmeldung und eine Akzeptanz der AGB erforderlich ist. Dort kann ich reinschreiben, dass nur handelsübliche Browser ohne zusätzliche Hilfstools gestattet sind. Bei Bedarf kann man diese Definition erweitern oder gar eine reine Whitelist reinbringen.
Und meiner bescheidenen Meinung nach wirkt §307 nicht, wenn man die automatisierte Verarbeitung seiner geschützten Daten untersagt.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von None
Original von TheUndeadable
> Einzelne Artikel daraus macht sie auch im Internet auf ihren Websites öffentlich zugänglich.
Ein Browserspiel ist nicht öffentlich zugänglich, sondern erst nach Anmeldung.

...du hast doch ne Startseite oder?
Viele BG's verbieten ja sogar die Top10 auszulesen die dort angezeigt wird. Fuer den internen Bereich ist es in diesem Fall klar, davon rede ich nicht.
Original von TheUndeadable

Bei Bedarf kann man diese Definition erweitern oder gar eine reine Whitelist reinbringen.
...eine Whitelist schreibt dem Nutzer genau vor was er zu benutzen hat. Damit kommst du garantiert nicht durch
Ich waere sogar mit "handelsueblichen Browsern" vorsichtig, zu einem Browser gehoeren auch saemtliche Plugins.
Original von TheUndeadable

Und meiner bescheidenen Meinung nach wirkt §307 nicht, wenn man die automatisierte Verarbeitung seiner geschützten Daten untersagt.
Das ist eben die Frage. Niemand kann das so genau sagen, es gibt eben eine Urteile dazu.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von TheUndeadable
> ...eine Whitelist schreibt dem Nutzer genau vor was er zu benutzen hat. Damit kommst du garantiert nicht durch
Wieso nicht?
Ausgenommen von Apple Safari-Nutzern nehme ich keine Einschränkungen bzgl sexueller Orientierung und dem ganzen anderen Klimbim vor.
Ich kann auch an meinem Club schreiben: Nur weiße Klamotten gestattet (nicht: 'Nur weiße Hautfarbe gestattet).
Genauso kann ich an meinem BG schreiben: Nur IE in der XP SP 2 Grundausstattung erlaubt. Meiner Meinung nach wäre es sogar klagefest, wenn man eine einfache Überprüfung davon implementiert (Da eine solche Prüfung schnell implementiert ist und nicht unverhältnismäßig ist).
> Viele BG's verbieten ja sogar die Top10 auszulesen die dort angezeigt wird.
BGs.... Ansonsten würde ich dir bei diesem Punkt recht geben. Ich würde es als Betreiber hier nicht auf eine Klage ankommen lassen wollen.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von COrthbandt
Das angegebene Urteil ist in diesem Fall sowieso irrelevant. Speziell zum Fall "ich binde eine fremde Website als Frame ein" gibt's genau andere Entscheidungen.
Das Urteil bezieht sich nur auf Links auf den originalen Content. Wenn nun aber jemand kommt und meine Website als elementaren Content in sein Angebot einbaut verletzt er mein Urheberrecht. Und soweit ich weiss hat das auch noch kein Gericht anders beurteilt.
Selbst wenn ich also in den AGB meinen Spielern nicht verbiete, soetwas zu benutzen so kann ich immernoch den Betreiber der meine Dienstleistung misbraucht belangen.
Oder natürlich auch jederzeit meine AGB ändern. Aber es kommt in diesem Fall nicht mal darauf an, dass der Zugang in irgendeiner Form beschränkt ist. Die Tatsache, dass fremder Content als Frame eingebunden wird (und nicht als Link und selbst da gibt es auch andere Entscheidungen z.B. zu Deep Links) stellt eine Rechteverletzung dar.
gepostet vor 17 Jahre, 2 Monate von Klaus
Eben. Sogar Zitate sind eigentlich nur für wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Ansonsten verletzt man damit das Urheberrecht (falls das Zitierte die nötige Schöpfungshöhe hat).

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