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'Blut ist rot'

Dr. Andreas Lober von der Sozietät Schulte Riesenkampff zum Thema Jugendschutz bei Computerspielen am 12. Mai 2010 in Frankfurt am Main

Das deutsche Jugendschutzrecht gilt als das strengste der Welt: Zahlreiche Vorschriften und Gremien sollen jugendliche Spieler schützen. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 12. Mai erläutert Dr. Andreas Lober warum in manchen Spielen Blut grün ist, welche Regelungen gelten und wohin die Entwicklung geht. Dabei geht er auch auf die aktuelle Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ein, die umfassende Neuerungen für den Bereich Onlinespiele vorsieht - unter anderem erstmals die Möglichkeit von USK-Kennzeichnungen - und voraussichtlich im Juni von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden wird.

Während die Spielepublisher eine Vereinheitlichung auf internationaler Ebene anstrebten,seien vielen Politikern die strengen deutschen Gesetze immer noch zu lasch, weiß Dr. Andreas Lober, der über Jungendschutz bei Computerspielen promoviert hat. "Auch wenn manche Spiele speziell für den hiesigen Markt geändert werden, wollen sie die Produktion von so genannten 'Killerspielen' am liebsten ganz verbieten", so Lober weiter.

In seinem Vortrag 'Blut ist rot' behandelt er deshalb die Rechtsgrundlagen in Deutschland und vergleicht das europäische mit dem amerikanischen und japanischen System. Auch Sonderfragestellungen wie die nach Jugendschutz bei nutzergenerierten Inhalten, dem so genannten 'user generated content', werden behandelt. Der Vortrag richtet sich vor alleman Spieleentwickler und Publisher und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Fallen des geltenden Rechts.

 

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