USK und BIU begrüßen Änderungen am Jugendschutzgesetz
Das Familienministerium plant Änderungen am Jugendschutzgesetz, was vor allem die Onlinespiele betreffen wird.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßen die angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes. Diese sieht eine freiwillige Alterskennzeichnung von Onlinespielen voraus, wodurch sich die Unternehmen rechtlich absichern und sich auf eine jugendschutzkonforme Vermarktung der Onlinespiele einstellen können.
„Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „So können Eltern auch bei komplexen Online-Spielen auf ein Alterskennzeichen als hilfreiche Unterstützung und wichtige Jugendschutzinformationen zurückgreifen“, so Falk weiter.
"Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird", sagte Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer des BIU. "Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir benötigen einen funktionierenden Jugendschutz, der über die Grenzen von Deutschland hinaus im internationalen Kontext bestehen kann und die zunehmende Verschmelzung von On- und Offline widerspiegelt", so Schenk weiter.
Dies soll jedoch nur der erste von nötigen Schritten einer notwendigen Anpassung des Jugendmedienschutzes in Deutschland sein. USK.