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Die USK und Browsergames

gepostet vor 13 Jahre, 1 Monat von BGMag

Hallo alle miteinander,

wie die meisten wohl mitbekommen haben, ist die USK seit kurzem auch offiziell für Online-Inhalte (und damit natürlich auch Browsergames) verantwortlich. Deshalb habe ich ein Interview mit dem Geschäftsführer der USK, Felix Falk, geführt. Wichtigste Erkenntnis für mich: Die USK wird vorerst das Suchtpotential eines Spiels nicht in die Altersbewertung aufnehmen.

Nun meine Frage an euch, was denkt ihr welche Bedeutung die USK in naher Zukunft für den Browsergame-Bereich spielen könnte? Wird sie eine ähnlich bindende Funktion besitzen, wie schon heute bei Computerspielen? Wie geht ihr aktuell mit der Frage der Altersbeschränkung um? Insbesondere an die Browsergame-Entwickler: Macht ihr euch beim Programmieren schon Gedanken um eine evtl. Jugendgefährdung?

gepostet vor 13 Jahre, 1 Monat von D4rk5in

Also ich mach mir keine Gedanken. Ich unterscheide da nämlich zwischen den klassischen Browsergames und den (klassischen PC-) Games, die im Browser laufen (z.B. Siedler online).

Die Möglichkeit der Grafikverarbeitung im Browser wird ja immer bedeutender. Es gibt ja auch schon Ego-Shooter, die browserbasiert laufen. Für solche Spiele wird es in Zukunft dann vermutlich auch eine USK geben (alles andere wäre unlogisch).

Aber für die klassischen Browsergames (also bisschen Text, paar Tabellen und einige Grafiken) wäre eine Altersbeschränkung Unsinn. Denn obwohl ich selber ein kriegerisches Strategiespiel betreibe, habe ich keine Inhalte im Spiel, die Wikipedia nicht auch zeigt oder geschweige denn jugendgefährdend sein könnten.

Was das Suchtpotential betrifft, sieht das natürlich anders aus. Aber ganz ehrlich: Wie definiert man Sucht? Und vor allem wie errechnet man einen Suchtfaktor? ... Da kommen dann wieder viele subjektive Faktoren zusammen, die man nicht pauschalisieren oder in Formeln gießen kann.

MfG

gepostet vor 13 Jahre, 1 Monat von BGMag

Die gleiche Einschätzung teile ich ehrlich gesagt auch. Das Angebot der USK ist wohl, wenn überhaupt, nur für die großen Publisher wie Bigpoint oder Gameforge interessant (Drakensang wäre z.B. ein Kandidat für solch eine Überprüfung).

Gerade wenn das Suchtpotential keine Rolle spielt, müssen sich ein Großteil der Browsergame-Betreiber keine Sorgen machen. Allerdings rechne ich fest, dass das Suchtpotential auf Kurz oder Lang in eine Bewertung einfließen wird. Und dann wird es wirklich haarig. Entsprechende Forderungen von Verbraucherschützern oder Politiker gibt es ja schon. Es bleibt halt wirklich die Frage, wie man einen Suchtfaktor bewerten kann.

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