Ich glaube es ist für viele jüngere Browsergame Entwickler wichtig zu wissen wie das ist, wenn man sich z.B. hier im Forum ein Grafiker/Designer holt. Er macht einen nun schöne Bilder und das Design des Games. Und dann sagt er ich will jetzt Geld habe wenn du meine Bilder weiterhin auf deiner Seite haben willst.
Also eigendlich will nur wissen wie ist das mit den Rechten für die Bilder, bleiben die beim Zeichner oder gehen die automatisch an den BG-Entwickler oder wie ist das??
Rechte
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Nivek
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von AngelFilia
Normalerweise bleiben die Rechte immer beim Ersteller der Grafiken - außer er überträgt dir die Rechte - das sollte aber am Besten schriftlich festgehalten werden.
Ich glaube allerdings, dass er selbst, wenn er dir die Rechte überträgt, als Urheber weiterhin mit den Grafiken machen kann, was er will... (diese Angabe aber ohne Gewähr).
Wichtig: MÜNDLICHE Absprachen haben auch Gültigkeit - man braucht aber am Besten immer einen Zeugen - denn Aussage gegen Aussage ist mist.
Ich glaube allerdings, dass er selbst, wenn er dir die Rechte überträgt, als Urheber weiterhin mit den Grafiken machen kann, was er will... (diese Angabe aber ohne Gewähr).
Wichtig: MÜNDLICHE Absprachen haben auch Gültigkeit - man braucht aber am Besten immer einen Zeugen - denn Aussage gegen Aussage ist mist.
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Drezil
Das UHRHEBERrecht bleibt immer beim Künstler.
Allerdings kann er dir ein (non-)exklusives (beschraänktes) NUTZUNGSrecht einräumen.
Sowas am besten INMMER schriftlich festhalten. Spart ne Menge Ärger.
Was bedeutet (non-)exklusiv?
exklusives Nutzungsrecht: NUR du darfst die grafiken Verwenden. Es ist dem Künstler nicht gestattet die nochmal zu verkaufen/verschenken
non-exklusiv: Er kann die Grafiken mehrfach verkaufen.
ist klar, dass exklusive Nutzungsrechte teuer sind, ne?
Wiese beschränkt?
Es gibt die Möglichkeit zu sagen:
"Pass auf, du darfst die Grafiken 2 Jahre exklusiv nutzen, danach nur noch non-exklusiv"
oder
"Der Vertrag erlischt nach x Jahren aufomatisch. Dann muss neu verhandelt werden"
oder
"Du darfst die Grafiken (auch|nicht) für andere Projekte nutzen (FAN-Kit, andere Spiele etc.)"
etc. pp.
Wenn ICH künstler wäre, dann würde ich in etwa so forden:
Erstmal errechne ich den Wrt der Grafiken (Arbeitszeit * typischer Stundenlohn.) Bsp: 1000€
Für ein Exklusives Nutzungsrecht würde ich nun ca. 200€ pro Jahr Nutzungszeit fordern. Bei Leuten die kommerziell gut ranklotzen vllt. nur 50-100€ + prozentuale Gewinnbeteiligung (was unterm Strich mehr sein kann).
Bei non-exklusiver Nutzung würd ich so 10-50€ im Jahr veranschlagen und versuchen die Grafiken an möglichst vielen Stellen zu den Konditionen loszuwerden (bei Weltraumschiffen z.b. geht das gut, weil es mehr als 1 weltraumspiel gibt, das an solchen grafiken interessiert wäre).
Also es gibt viel Verhandlungsspielraum.
Wichtig ist nur: Es sollte VOR dem Nutzen der Grafiken geklärt werden, welche Bedingungen gelten.
PS: Ich bin kein Anwalt. Diese Aussagen beziehe ich aus meiner Lebenserfahrung. Somit übernehme ich keine Haftung jedweder Art für Konsequenzen, die man aus diesen Worten schliessen könnte.
Allerdings kann er dir ein (non-)exklusives (beschraänktes) NUTZUNGSrecht einräumen.
Sowas am besten INMMER schriftlich festhalten. Spart ne Menge Ärger.
Was bedeutet (non-)exklusiv?
exklusives Nutzungsrecht: NUR du darfst die grafiken Verwenden. Es ist dem Künstler nicht gestattet die nochmal zu verkaufen/verschenken
non-exklusiv: Er kann die Grafiken mehrfach verkaufen.
ist klar, dass exklusive Nutzungsrechte teuer sind, ne?
Wiese beschränkt?
Es gibt die Möglichkeit zu sagen:
"Pass auf, du darfst die Grafiken 2 Jahre exklusiv nutzen, danach nur noch non-exklusiv"
oder
"Der Vertrag erlischt nach x Jahren aufomatisch. Dann muss neu verhandelt werden"
oder
"Du darfst die Grafiken (auch|nicht) für andere Projekte nutzen (FAN-Kit, andere Spiele etc.)"
etc. pp.
Wenn ICH künstler wäre, dann würde ich in etwa so forden:
Erstmal errechne ich den Wrt der Grafiken (Arbeitszeit * typischer Stundenlohn.) Bsp: 1000€
Für ein Exklusives Nutzungsrecht würde ich nun ca. 200€ pro Jahr Nutzungszeit fordern. Bei Leuten die kommerziell gut ranklotzen vllt. nur 50-100€ + prozentuale Gewinnbeteiligung (was unterm Strich mehr sein kann).
Bei non-exklusiver Nutzung würd ich so 10-50€ im Jahr veranschlagen und versuchen die Grafiken an möglichst vielen Stellen zu den Konditionen loszuwerden (bei Weltraumschiffen z.b. geht das gut, weil es mehr als 1 weltraumspiel gibt, das an solchen grafiken interessiert wäre).
Also es gibt viel Verhandlungsspielraum.
Wichtig ist nur: Es sollte VOR dem Nutzen der Grafiken geklärt werden, welche Bedingungen gelten.
PS: Ich bin kein Anwalt. Diese Aussagen beziehe ich aus meiner Lebenserfahrung. Somit übernehme ich keine Haftung jedweder Art für Konsequenzen, die man aus diesen Worten schliessen könnte.
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Bringer
Und Drezil hat mal wiede Recht...
In Deutschlang ist es (gottseidank) nicht möglich die Urheberrechte oder das © an etwas zu verlieren wenn die Schöpfungshöhe ausreichend war.
Das Urheberrecht verbleibt 70 Jahre beim ersteller, bei "besonderer" schöpfungshöhe sogar bis zu 75 Jahre
Bedeutet im groben für einen BG entwickler der keine "festangestellten grafiker" hat:
Immer eine Schriftliche Vereinbarung aufsetzen den beide parteien unterschreiben (übersendung als Fax ist ausreichend, email ist ungenuegend)
Lass dir als entwickler am besten immer EXKLUSIVE und UNBESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHTE einräumen.
SOlltest du also mal geld verdienen bei etwas was diese grafiken verwendet, so kann der urheber keine ansprüche (bspw gewinnbeteiligung geltend machen), du darfst die grafiken außerdem/weiterhin auch verändern, weiterverkaufen etc
In Deutschlang ist es (gottseidank) nicht möglich die Urheberrechte oder das © an etwas zu verlieren wenn die Schöpfungshöhe ausreichend war.
Das Urheberrecht verbleibt 70 Jahre beim ersteller, bei "besonderer" schöpfungshöhe sogar bis zu 75 Jahre
Bedeutet im groben für einen BG entwickler der keine "festangestellten grafiker" hat:
Immer eine Schriftliche Vereinbarung aufsetzen den beide parteien unterschreiben (übersendung als Fax ist ausreichend, email ist ungenuegend)
Lass dir als entwickler am besten immer EXKLUSIVE und UNBESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHTE einräumen.
SOlltest du also mal geld verdienen bei etwas was diese grafiken verwendet, so kann der urheber keine ansprüche (bspw gewinnbeteiligung geltend machen), du darfst die grafiken außerdem/weiterhin auch verändern, weiterverkaufen etc
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Kapsonfire
Original von Bringer
Das Urheberrecht verbleibt 70 Jahre beim ersteller, bei "besonderer" schöpfungshöhe sogar bis zu 75 Jahre
kann sein dass ich jetzt was falsches schreibe aber soweit ich weiss bleibt das urheberrecht bis 70 jahre nach dem tot des künstlers erhalten.
bei wissenschaftlcihen dokumentationen und bildern sogar bis 80 jahren
KEINE RECHTSBERATUNG! Falls ihr an einer Rechtsberatung interesseiert seid, fragt einen Anwalt xD
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von abuzeus
Ich will auch mitraten:
bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Vgl. Abschnitt 7 Teil 1,
Abschnitt 1,2 Teil 2 usw...
bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
Vgl. Abschnitt 7 Teil 1,
Abschnitt 1,2 Teil 2 usw...
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Kelen
Wie ist das denn wenn ich jemanden Grafiken von meiner Webseite, also nur der Rahmen, die Buttons und der Hintergrund ( nicht von Warcraft das Logo ), verwenden sehe und diesen anschreiben würde, er solle diese nicht benutzen.
Dann käme: Die habe ich doch selber gemacht
Was ist dann ?
Dann käme: Die habe ich doch selber gemacht
Was ist dann ?
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Drezil
dann musst du nachweisen, dass die von dir kommen.
sowas kann man z.b. mit Wasserzeichen innehalb von bidern machen, mit schriftzügen auf den bildern etc. pp.
ein bloßes design (i.s.v. Tabellen, farben usw.) kann min nicht schützen, da dies die sog. "Schöpfungshöhe" nicht erreichen wird.
sowas kann man z.b. mit Wasserzeichen innehalb von bidern machen, mit schriftzügen auf den bildern etc. pp.
ein bloßes design (i.s.v. Tabellen, farben usw.) kann min nicht schützen, da dies die sog. "Schöpfungshöhe" nicht erreichen wird.
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von COrthbandt
GANZ WICHTIG:
Wenn man sich von jemand anders Arbeit machen lässt (egal ob Grafik, Code oder Sound) ist es absolut dringend, dass man sich von Haftungsansprüchen Dritter bei Rechteverletzungen freistellen lässt.
Denn der Grafiker kann die Pixel auch einfach irgendwo geklaut haben. Und dann bist erstmal Du dran. Deshalb ist eine Haftungsfreistellung für solche Fälle sehr wichtig.
Wenn man sich von jemand anders Arbeit machen lässt (egal ob Grafik, Code oder Sound) ist es absolut dringend, dass man sich von Haftungsansprüchen Dritter bei Rechteverletzungen freistellen lässt.
Denn der Grafiker kann die Pixel auch einfach irgendwo geklaut haben. Und dann bist erstmal Du dran. Deshalb ist eine Haftungsfreistellung für solche Fälle sehr wichtig.
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Kelen
Also das mit den Schriftzügen: Ich lasse mal zwei Bilder sprechen:
Hier ist noch der originale Schriftzug von Jamba, also das "PREVIEW".
Hier nun nicht mehr.
(musste zwei versch. Bilder nehmen, hatte das originale nicht mehr)
Das finde ich so gedacht nun unnütz
@ COrthbandt
Der Dieb lässt sich so gesehen aber nicht die Arbeit von jemand anderen machen, sondern klaut sie.
Wie kann man sich dagegen schützen ?
Hier ist noch der originale Schriftzug von Jamba, also das "PREVIEW".
Hier nun nicht mehr.
(musste zwei versch. Bilder nehmen, hatte das originale nicht mehr)
Das finde ich so gedacht nun unnütz
@ COrthbandt
Der Dieb lässt sich so gesehen aber nicht die Arbeit von jemand anderen machen, sondern klaut sie.
Wie kann man sich dagegen schützen ?
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von COrthbandt
@Kelen: Du kannst Dich natürlich grundsätzlich nicht davor schützen dass ein Subunternehmer betrügt.
Du kannst aber eventuelle Haftung auf ihn abwälzen, wenn er das Problem verursacht hat. Dabei spielt es übrigens keine Rolle ob ihm das bewusst war.
In allen ernstzunehmenden Werkverträgen steht sowas drin. Wenn eine derartige Klausen fehlt hat irgendein Anfänger den Vertrag gemacht.
Du kannst aber eventuelle Haftung auf ihn abwälzen, wenn er das Problem verursacht hat. Dabei spielt es übrigens keine Rolle ob ihm das bewusst war.
In allen ernstzunehmenden Werkverträgen steht sowas drin. Wenn eine derartige Klausen fehlt hat irgendein Anfänger den Vertrag gemacht.
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von Kelen
Was für Verträge ?
gepostet vor 17 Jahre, 5 Monate von COrthbandt
Wenn man keinen schriftlichen Vertrag macht braucht man sich allerdings über Rechteverwertung odgl. gar nicht erst den Kopf zu zerbrechen.