Spielidee: Gut kopiert ist halb gewonnen? (Teil 2)
Im ersten teil habt ihr gelesen, welches Potenzial in Umsetzungen von Videospielekonzepten und/oder deren Welten steckt. Dieses Potenzial ist vielversprechend - doch Vorsicht!
Zwar bietet der Markt eine unüberschaubare Anzahl an Videospielkonzepten und prestigeträchtigen Namen, doch fast alles ist auf irgendeine Art und Weise rechtlich geschützt! Ihr könnt also nicht einfach einen großen Namen für euer Spiel verwenden, ohne die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt zu haben.
Auch dürft ihr nicht einfach Charaktere der jeweiligen Spielewelt übernehmen oder euch die Welt des Spieles für euer eigenes Spiel unverändert zu eigen machen.
Zwar ist die Frage „Warum sollte ein Spieleentwickler, der mit Sicherheit ein finanzielles Interesse verfolgt, eine Umsetzung seines Werkes erlauben?" mit Sicherheit nicht vom Tisch zu weisen und klingt im ersten Moment nach einer unüberwindbaren Hürde, doch im Alltag stellt sich diese Problematik dann doch etwas anders dar.
Die meisten Entwickler von Spielen für die herkömmlichen Videospieleplattformen haben gar nichts gegen eine Umsetzung ihres Spiels als BG!
Wenn ein Browsergame auf einem bekannten Spiel basiert, so kann dies, bei entsprechender Qualität auch Werbung für das eigentliche Original sein. Dies haben inzwischen nun auch viele Videospielentwickler mitbekommen und stehen von daher der Sache bei Weitem nicht mehr so verschlossen gegenüber wie noch vor einigen Jahren. Denn, nicht nur Spieler die das Original auf PC oder Konsole lieben, könnten sich für das Browsergame interessieren, sondern auch Spieler des Browsergames könnten im Umkehrschluss Interesse für das Videogame bekommen.
Einfach nachfragen kostet in der Regel nichts! In der Regel... Manchmal bekommt man von den Rechteinhabern aber einfach keine Antwort, oder man muss auf die Antwort doch eine kleine Ewigkeit warten. Das kostet dann Zeit und Nerven und den einen oder anderen Moment des Frustes. Heutzutage ist es so, dass die Entwickler fast immer einer Umsetzung als Browsergame zustimmen, solange das Spiel als Fanprodukt gekennzeichnet ist und kein wirtschaftlicher Gewinn damit erzielt wird.
Auch wenn die Zustimmung, wie wir nun wissen, nicht unbedingt das größte Hindernis darstellt, bestehen fast alle Entwickler darauf, selbst zu entscheiden, ob sie eine Fanumsetzung erlauben oder nicht.
Ohne das vorherige Erfragen ist eine Abmahnung schnell im Haus und die Chance, die Zustimmung im Nachhinein zu bekommen beinahe Null! Also, fragt, bevor ihr etwas online stellt!
Doch was tun, wenn keine Zustimmung erfolgt, oder ihr ein finanzielles Interesse mit eurer Umsetzung verfolgen wollt? Im Falle des Vorhabens, mit einer BG-Umsetzung eines Werkes Geld zu verdienen, werden nahezu immer Lizenzgebühren fällig, da man ab diesem Moment in Konkurrenz mit dem eigentlichen Urheber des Spiels tritt und ihm ein Segment der kommerziellen Vermarktung wegnimmt.
Der Entwickler wäre also schön blöd, die Zustimmung für eine Umsetzung in einem solchen Fall zu geben.Insofern tritt hier der gleiche Fall auf, wie bei einer geplanten Umsetzung ohne wirtschaftlichen Hintergedanken, zu der keine Erlaubnis vorliegt: es müssen andere Möglichkeiten gefunden werden. Es ist auch im Falle einer Ablehnung möglich, ein bestehendes Konzept umzusetzen, ohne rechtliche Folgen zu fürchten.
Hierfür sucht man sich entweder ein Spiel heraus, dessen Rechte inzwischen ausgelaufen sind (dies ist oftmals bei alten Titeln der Atari/Amiga/C64 Ära der Fall, die auch heute noch seelige Erinnerungen bei vielen Spielern erwecken, aber immer vorher über den vorliegenden Einzelfall informieren!) oder aber wandelt das Konzept so ab, das zwar Parallelen erkennbar sind, aber ihr frei von dem Vorwurf des Plagiats bleibt.
Ihr lasst euch in diesem Falle zwar von einem bestehenden Konzept bzw. einer bestehenden Spielewelt inspirieren und macht daraus auch kein Geheimnis, doch ihr verändert an den entsprechenden Stellen so viel am Hintergrund und am Konzept, dass ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid. Ihr interpretiert das Originalwerk quasi neu!
Dies sind manchmal nur Kleinigkeiten, doch sie haben große Auswirkung. Ein im Originalspiel verwendeter Name wird durch einfaches Ändern eines Buchstaben zu einer eigenen Kreation, auf der keine Rechte Dritter liegen. Eine kleine Abänderung der Geschichte, andere fiktive Schauplatzbezeichnungen, Eigeninterpretationen von vorhandenen grafischen Modellen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Damit die Analogie zum Original erhalten bleibt verwendet ihr an rechtlich unbedenklichen Stellen Teile des Werkes unverändert, oder schafft einen sonstigen eindeutig vorhandenen Bezug zum Original, ohne die Urheberrechte zu verletzen.
Habt ihr es geschafft ein solches Konzept umzusetzen und die erste Version eures Spiels ist online, dann wird durch Mundpropaganda innerhalb der Szene sicher schnell bekannt, auf welchem Game euer Werk lose basiert und die Fans des Originals werden oftmals zumindest reinschnuppern.
Viel Erfolg!